Am 31.12.2023 enden die fünfjährigen Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Eine neue Amtsperiode beginnt daher bundeseinheitlich am 01.01.2024.
Schöffinnen und Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren mit. Sie sind aktiv an der Urteilsbildung beteiligt und übernehmen somit eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit.
Zur Vorbereitung der Schöffenwahl stellt die Stadt Greiz eine Vorschlagsliste auf, über die der Stadtrat beschließt. Diese Liste enthält die doppelte Anzahl der Personen, die als Schöffe gewählt werden. Die Vorschlagsliste wird nach vorheriger Auflegung an das Amtsgericht weitergeleitet.
Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden wollen, sollten zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Greiz wohnen. Das Ehrenamt des
Schöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Außerdem verlangt das verantwortungsvolle Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Schöffin oder Schöffe wird man, in dem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird. Vorschläge können Vereinigungen jeder Art einreichen. Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit den Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob eventuell Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 Gerichtsverfassungsgesetz vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.
Schriftliche Bewerbungen senden Sie bis spätestens 30.04.2023 an:
Stadtverwaltung Greiz
Allgemeine Ordnungsbehörde
Stichwort: Schöffe
Marstallstraße 6
07973 Greiz
Die Bewerbung ist formlos möglich, allerdings sollen bis spätestens 30.04.2023 die amtlichen Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Die Formulare erhalten
Sie im Eingangsbereich des Rathauses (Marstallstraße 6, 07973 Greiz), in der
Allgemeinen Ordnungsbehörde (Marienstraße 2, 07973 Greiz), sowie im Internet unter www.greiz.de/schoeffe
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Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Allgemeine Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Greiz, Marienstraße 2, 07973 Greiz, Tel. 03661/ 703-313 wenden.