Website-Icon Vogtlandspiegel

Neues aus dem Greizer Rathaus – Teil 1

Rathaus und Stadtverwaltung Greiz Schild

Rathaus und Stadtverwaltung Greiz

Stadtrat traf sich am Mittwochabend zu seiner 13. Sitzung
GREIZ. Am Mittwochabend traf sich im großen Rathaussaal der Greizer Stadtrat zu seiner 13. Sitzung. Anwesend waren 29 Stadträte und der Greizer Bürgermeister Gerd Grüner (SPD).

Gebührenordnung der Museen der Stadt Greiz einstimmig beschlossen
Einstimmig beschloss der Stadtrat die neue Gebührenordnung der Museen der Schloss-und Residenzstadt Greiz. Mit dem Einführen einer MuseumsCard ab 1. Januar 2016 wird zudem eine einheitlich transparente Gebührenordnung in den Museen des Unteren und Oberen Schlosses sowie des Sommerpalais Greiz eingeführt.

Vorläufige Haushaltsführung 2015 – Vermögenshaushalt – einstimmig beschlossen
Ebenfalls einstimmig wurden die mit Stand vom 25. November 2015 erfolgten Mittelbereitstellungen für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes beschlossen. Vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 werden alle Maßnahmen durch die Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Vorgriffe auf den künftigen Haushalt sind dabei auf das Notwendigste zu reduzieren – jede einzelne Maßnahme wird durch das Fachamt geprüft. Bei den beschlossenen Ausgaben handelt es sich um Ausgaben, auf die ein Rechtsanspruch besteht und die unaufschiebbar sind, wie Bürgermeister Grüner erklärte. Das sind beispielsweise der Anteil der Stadt Greiz für die Errichtung eines 2. Rettungsweges im Areal der Kita „Neuer Weg“ oder für Hochwasserbeseitigungs-und Baumaßnahmen im Bereich des Aubachs.

2.Änderungssatzung zur Friedhofssatzung einstimmig beschlossenen
Einstimmig befanden die Stadtratsmitglieder auch die Änderung der Greizer Friedhofssatzung. Seit dem Jahr 2013 gibt es auf dem Greizer Friedhof auch die Möglichkeit der Beisetzung in einer nicht-namenlosen Urnengemeinschaft. Dies wurde in der bisherigen Satzung nicht genannt.

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Greiz zurück in den Ausschuss verwiesen
Mit 29 Ja-Stimmen und einer Enthaltung in den Haupt-und Finanzausschuss zurückverwiesen wurde durch Antrag der CDU-Fraktion die Beschlussvorlage zur Erhöhung der Friedhofsgebühren der Stadt Greiz.
Gemäß des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) waren die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Die Zuweisungen für weitere Hilfen des Freistaates Thüringen bedingen von der Stadt Greiz, das jährliche Defizit für die Unterhaltung der Bestattungseinrichtungen zu senken. Dieses betrug 2012 111.000 Euro und 2013 rund 106.000 Euro. Bei Kosten von 197.000 Euro (2012) und 203.000 Euro (2013) wurde eine Kostendeckung von durchschnittlich 45,6 Prozent erreicht. Der Durchschnitt im Freistaat Thüringen beträgt rund 61 Prozent. Mit der neuen Gebührenordnung soll und muss der Landesdurchschnitt erreicht werden, was dennoch zu einem bleibenden jährlichen Zuschuss von ca. 80.000 Euro für städtische Bestattungseinrichtungen durch die Stadt Greiz führt.
Die im Jahr 2013 beschlossene Erhöhung wurde von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt, sondern sollte neu überarbeitet werden, führte Bürgermeister Grüner aus. Am 1. Oktober 2014 wurde die neue Vorlage durch den Greizer Stadtrat nicht beschlossen. Diese Beschlussvorlage hatte IWA-Fraktionschef Jens Geißler wieder hervorgeholt, obwohl die IWA vor gut einem Jahr diese Vorlage ablehnte, wie Harald Jatho, Fraktionsvorsitzender der SPD, in Erinnerung zurückrief. Kurz vor Beginn der Stadtratssitzung hatte die Fraktion der Linken einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine Reihe von Vorschlägen enthält. „Willkürlich dargestellte Zahlen“ nannte Bürgermeister Grüner die Auflistung; auch im Wissen, dass diese durch die Kommunalaufsicht niemals genehmigt würden. Dass keinerlei Personalkosten in der Rathausvorlage zu finden seien, wie Linke-Fraktionsvorsitzender Holger Steiniger behauptete, dementierte der Bürgermeister: „2,75 Stellen sind enthalten – es handelt sich um Mitarbeiter des Bauhofes – die Kostensumme muss man dazu rechnen.“ Dies sei Grundlage für die Kalkulation. Das Stadtoberhaupt betonte wiederholt, dass sich die Bestattungsmaßnahmen in Greiz in den letzten Jahren grundlegend geändert haben. „Sporadische Mehreinnahmen“, wie sie bspw. bei der Räumung von Grüften zu verzeichnen sind, hätten mit den entsprechenden Fällen zu tun. Der Bürgermeister ließ aber auch wissen, dass bei Nichtbeschluss die alte Satzung weiter gelte und die Stadt Greiz für jeden Bestattungsfall 50 Prozent der Kosten zu tragen hat.
Dass zu keinem anderen Thema so viel diskutiert wurde, betonte der CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Tischner. Zwar sei man mit der neuen Satzung „auch nicht einhundertprozentig glücklich“, doch sei sie ein „guter Kompromiss“. Der CDU-Stadtrat hatte sich mit der Materie intensiv beschäftigt und statistisch herausgearbeitet, dass 75 Prozent der Greizer das Gemeinschaftsgrab als Bestattungsmöglichkeit wählen und damit pro Jahr 10 Euro, für zehn Jahre also 100 Euro zu zahlen haben. Gerade diese Möglichkeit wolle allerdings die Linksfraktion „massiv erhöhen“. Die Bestattung in einer nicht-namenlosen Gemeinschaftsanlage würde eine Zehn-Jahresgebühr von 110 Euro ergeben. Zehn Prozent der Bevölkerung wähle ein „normales Urnengrab“, wofür für zehn Jahre Nutzung 250 Euro anfielen. Sechs Prozent würde für ein „Sarggrab und vier Urnen“ 430 Euro für zehn Jahre zu entrichten haben. Allesamt Summen, die durchaus „zu verschmerzen“ seien. Im übrigen sei der Friedhof „in Ordnung“ so Christian Tischner in Richtung von Jens Geißler, der eingangs gefordert hatte, von einer Gebührenerhöhung erwarte man auch eine „Verbesserung der Zustände“ auf dem Friedhof.

Antje-Gesine Marsch @03.12.2015

Die mobile Version verlassen