Fürstliche Schloss und Residenzstadt Greiz 2018Busbahnhof Greiz

Der Landkreis Greiz ist der zuständige Aufgabenträger für den straßengebundenen, öffentlichen Personennahverkehr

GREIZ. Der Landkreis Greiz ist der zuständige Aufgabenträger für den straßengebundenen, öffentlichen Personennahverkehr; in dieser Funktion hat der Landkreis Greiz den Nahverkehr zu planen, zu organisieren und zu finanzieren.
Nachdem zwischen dem Landkreis Greiz PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH bereits im Jahr 2018 ein neuer öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) abgeschlossen werden konnte, werden heute (22.08.2019) auch mit drei weiteren, Busverkehrsunternehmen, welche im Landkreis Greiz Linienverkehre erbringen, neue ÖDA geschlossen. Diese treten zum 01.12.2019 in Kraft mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
Der Vergabe der Leistungen ging eine europaweite Vorabbekanntmachung voraus, auf deren Veröffentlichung hin andere Verkehrsunternehmen ihr Interesse an der Leistungserbringung hätten bekunden können. Nachdem sich keine anderen Unternehmen beworben hatten, steht der Direktvergabe an die RVG sowie die beiden privaten Anbieter PIEHLER und HERZUM als in der Region verwurzelten Unternehmen nichts im Wege.

Im Rahmen der öffentlichen Dienstleistungsaufträge bestellt der Landkreis Greiz in seinem sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsgebiet Busverkehrsleistungen im Linienverkehr bei den o.g. Verkehrsunternehmen. Da der öffentliche Nahverkehr im allgemeinen nicht kostendeckend betrieben werden kann, trägt der Landkreis Greiz im Rahmen seiner Daseinsvorsorge über Ausgleichsleistungen nach einem festgelegten Berechnungsschema auch den Teil der Aufwendungen, der nicht durch Fahrgelderlöse durch die Unternehmen erwirtschaftet werden kann. Mit den heute zu unterzeichnenden Verträgen erlangen die genannten Verkehrsunternehmen wieder eine langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Die Fahrgäste können sich darauf verlassen, dass die Buslinienverkehre auch weiterhin in gewohnter Qualität erbracht werden.

Die drei ÖDA haben ein Volumen von etwa 2,2 Millionen Fahrplankilometern pro Jahr, davon ein Großteil auch im Schülerverkehr.

Mit dem Inkrafttreten der neuen ÖDA zum 1.12.2019 sind insbesondere im Liniennetz der RVG auch Änderungen verbunden. So werden beispielsweise die Verkehre zwischen Gera und Münchenbernsdorf zu einem Stundentakt verdichtet. Bad Köstritz erhält eine halbstündliche Anbindung an die Stadt Gera; am Wochenende einen Stundentakt. Neu ist auch die Linie 201 zwischen Münchenbernsdorf und Hermsdorf, wodurch auch die Gewerbegebiete in Lederhose (Hopfenberg) und Münchenbernsdorf (Großbockaer Straße) eine verbesserte Anbindung erhalten.

Besonderes Augenmerk wurde – wie im vergangenen Jahr bereits im Liniennetz der PRG – auch auf die Verknüpfung von Bus- und Eisenbahnverkehr gelegt. So bestehen künftig in Bad Köstritz, Gera, Hermsdorf-Klosterlausnitz, Niederpöllnitz und Weida attraktive Übergänge vom Bus zum Zug bzw. umgekehrt.

Pressemitteilung Landratsamt Greiz @23.08.2019