Chöre, Orchester, Bands, Kirchgemeinden und viele weitere Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik können sich ab sofort wieder auf Mittel aus dem Amateurmusikfonds bewerben.
Elisabeth Kaiser: „Musik macht glücklich, egal ob wir sie hören oder selbst welche machen. Amateurmusik ist ein unverzichtbarer Teil unserer Zivilgesellschaft der – vergleichbar dem Breitensport – mehr wertgeschätzt werden und deshalb auch unterstützt und gefördert werden muss“, so die Ostthüringer Bundestagsabgeordnete.
Der vom Deutschen Bundestag initiierte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Die Ausschreibung für die zweite Runde des Amateurmusikfonds ist am 16. April 2024 gestartet. Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden. Es gibt drei Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen.
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.
Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.
Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.