Ab 1. April wird die Zulassungsbehörde eingeschränkt und nur für die Zulassungsdienste öffnen. Die Dienstleistung muss zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden weiterhin auf das Nötigste begrenzt werden. Das ist das Ergebnis einer Vor-Ort-Beratung mit Landrätin Martina Schweinsburg in der Weidaer Behörde.
So soll immer nur ein in der Kfz.-Zulassung in Weida akkreditierte Vertreter eines Zulassungsdienstes in einer Art Schleuse seine Anträge abgeben bzw. abholen können.
Angenommen werden Anträge nach dem genannten Verfahren montags bis freitags jeweils von 8 bis 10 Uhr. Zulassungsdienste, die das Angebot nutzen wollen, sollten sich zur organisatorischen Klärung vorher telefonisch in der Behörde melden.
Wenn die Anträge abgeglichen und angenommen sind, werden diese von den Mitarbeitern ohne Kundenkontakt bearbeitet. Nach Fertigstellung wird der Zulassungsdienst darüber informiert, wann er seine Vorgänge in der Schleuse abholen kann.
Die Möglichkeit der Bezahlung am Kassenautomat wird nur unter höchster Abgrenzung von den Mitarbeitern ermöglicht.
Sonnabend bleibt die Zulassungsbehörde geschlossen.

Um die Anträge auf das erforderliche Maß zu beschränken und damit die Ansteckungsgefahr zu minimieren, werden folgende Anträge gegenwärtig nicht bearbeitet:

  • Eintragung der technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere,
  • Änderung der Halterdaten,
  • Erstellung von Ersatzdokumenten,
  • Zuteilung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen,
  • Zulassungsvorgänge bei denen der Abgleich der Fahrzeugidentnummer direkt am Fahrzeug notwendig ist,
  • Umkennzeichnung.

Unter Beobachtung der Entwicklung gilt diese Vorgehensweise vorerst bis zum 19. April. Bis zu diesem Termin ist der Publikumsverkehr für alle Bereiche des Landratsamtes Greiz mit seinen Außenstellen weiterhin ausgesetzt. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisbehörde, die weiterhin geschlossen bleibt.