Agentur für ArbeitAgentur für Arbeit

Bei Kurzarbeit unterscheidet man 2 Phasen. Für die Unternehmen, die sich in Kurzarbeit befinden ist folgendes wichtig:

In Phase 1 – wenn der Arbeitgeber feststellt, dass er für seine Mitarbeiter nicht mehr genug Arbeit hat, muss er Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Die Anzeige muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats eingegangen sein, in dem zum ersten Mal verkürzt gearbeitet wurde. Wenn die Voraussetzungen vorliegen (insbesondere muss der voraussichtliche Ausfall im Monat für mindestens 10 % der Beschäftigten mindestens 10% der Arbeitszeit betragen sowie die Zustimmung des Betriebsrates oder der betroffenen Arbeitnehmer vorliegen) prüft die Arbeitsagentur die Anzeige und bewilligt Kurzarbeit, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bewilligung ist die Voraussetzung, das später Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
In Phase 2- nach Ablauf des Monats, wenn feststeht, für wie viele Beschäftigte wie viele Stunden tatsächlich ausgefallen sind (das lässt sich erst feststellen, wenn der Monat vorüber ist), beantragt der Arbeitgeber die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Dazu ist nochmal ein Antragsformular, u.a. mit den erforderlichen Kontodaten, auszufüllen und gemeinsam mit den Abrechnungslisten für die betroffenen Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur einzureichen. Zudem kann er die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Dabei ist wichtig, dass alle nötigen Angaben vollständig gemacht werden und der Antrag auch unterzeichnet ist. Denn nur so kann der dieser ohne zeitraubende Rückfragen bearbeitet werden.
Grundsätzlich gilt aber, dass der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung an seine Mitarbeiter in Vorleistung geht. Er bekommt dann seine Kosten über das Kurzarbeitergeld erstattet. Die Arbeitsagentur ist bemüht, die Gelder so zeitnah wie möglich, in der Regel innerhalb von 3 Wochen, auszuzahlen. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur arbeiten aber mit Hochdruck an der Bearbeitung der Anträge, auch am Wochenende. Aktuell erreichen die Arbeitsagentur etliche Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und damit nicht bearbeitet werden können. Dies führt dann zu Verzögerungen.

Agentur für Arbeit Altenburg-Gera