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Vorschlag für Ehrenamtsgesetz im Landtag

Vorschlag für Ehrenamtsgesetz im Landtag

Landtagsabgeordneter Christian Tischner im Gespräch mit Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehr Linda. Foto: Kathrin Schulz

Tischner: „Ehrenamt im Landkreis Greiz braucht konkrete Unterstützung“

Mit einem ganzen Bündel von konkreten Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit wollen der Greizer Landtagsabgeordnete Christian Tischner und seine Fraktion das Ehrenamt stärken. Der entsprechende Gesetzesentwurf seiner Fraktion wurde kürzlich erstmals im Thüringer Landtag beraten – und wäre einzigartig in ganz Deutschland. „Wir wollen den rund 34 000 Ehrenamtlichen im Landkreis Greiz konkret helfen, denn ihre Arbeit hält unser gesellschaftliches Miteinander am Leben.“ Viele Menschen, die ehrenamtlich aktiv sind, hätten das Gefühl, dass Sie mehr und mehr belastet werden, dass ihnen mehr und mehr Kosten und Bürokratie auferlegt werden, betont Tischner.

Mit einem 15 Millionen Euro schweren Landesprogramm sollen Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden. Dafür wird die Thüringer Ehrenamtsstiftung entsprechende Förderprogramme auflegen. Dabei geht es unter anderem um Aus- und Weiterbildungsangebote, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden oder die Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen. Zudem soll die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine im dauerhaft im Gesetz festgeschrieben und eine Härtefallregelung für Vereine in Not getroffen werden.

Auch im Brand- und Katastrophenschutz will Tischner Verbesserungen erreichen. Vorgesehen ist die Erhöhung der Jugendpauschale bei den Feuerwehren von 25 auf 100 Euro und die Auszahlung der Feuerwehrrente nicht nur monatlich und nicht erst nach 15 Jahren, sondern optional auch als Gesamtbetrag ab Rentenbeginn. Für langjährige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren soll es Jubiläumsprämien geben – und erstmals auch für Ehrenamtler im Katastrophenschutz, der Bergwacht, der Wasserwacht und beim THW. „Es gibt kein effektiveres Mittel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im ländlichen Raum als das Ehrenamt. Wir wollen ein Zeichen setzen – nicht mit Sonntagsreden und leeren Versprechen, sondern mit konkreter Förderung“, sagte Tischner.

Im Einzelnen sieht das CDU-Gesetz zudem die Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro jährlich und höhere Zuführungen an den Landessportbund und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln vor. Ehrenamtliche sollen sich in Fragen des Datenschutzes durch den Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen können, Bußgelder für Ehrenamtliche bei Datenschutz-Verstößen abgeschafft werden. Zudem sieht der CDU-Vorstoß eine Änderung des Schulgesetzes vor, welche die Aufnahme ehrenamtlichen Engagements in Zeugnisse als besondere Würdigung und Vorteil bei Bewerbungen ermöglicht.

Weitere Informationen zum Thüringer Ehrenamtsgesetz finden Sie hier: https://cduth.de/ehrenamt

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