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Volkmar Vogel: „Wir brauchen ergänzende Maßnahmen für die Vermieter“

Volkmar Vogel

Volkmar Vogel

Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Es umfasst unter anderem Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern von Wohn- und Gewerbeimmobilien vor Kündigung. Das Paket soll heute im Bundesrat behandelt werden.

Dazu Volkmar Vogel, Bundestagsabgeordneter aus Ostthüringen:

„Gerade jetzt ist Wohnen systemrelevant, genauso wie z.B. Verkehr, Energie und Ernährung. Wer keine Wohnung hat, läuft Gefahr, sich oder andere anzustecken. Darauf haben Bundesregierung und Bundestag reagiert. Angemessene Kündigungsschutzmechanismen sind in Kraft.

Doch für einen funktionierenden Wohnungsmarkt braucht es nach dem Miet-Moratorium für die Mieter nun auch ergänzende Maßnahmen für die Vermieter. Ganz besonders die vielen Kleinvermieter müssen wir in den Blick nehmen. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe unter den Vermietern. Sie, aber auch andere Vermieter, die auf diese Einnahmen angewiesen sind, können sich bei Liquiditätsengpässen und Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Mietausfällen innerhalb weniger Monate in einer existenzbedrohenden Lage wiederfinden.

Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit den Ländern und Kommunen intensiv daran, z.B. die Antragsstellung für Wohngeld und Kosten der Unterkunft zu vereinfachen. Mein großer Dank gilt den Vermietern, die in engem Kontakt mit ihren Mietern stehen und gemeinsam nach einer für beide Seiten tragbaren Lösung in dieser schwierigen Situation suchen. Doch auch staatliche Hilfsmaßnahmen müssen geprüft werden.

Ziel muss sein, dass wir zeitnah über Maßnahmen entscheiden können.“

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