Volkmar Vogel, MdB CDUVolkmar Vogel, MdB CDU auf dem Dach des Reichstages Foto: MdB-Büro Volkmar Vogel, Berlin

MdB Volkmar Vogel (CDU äußert sich zum Urteil zur Bemessung der Grundsteuer: Reform darf nicht zu Mehrbelastungen führen

BERLIN/GREIZ. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die bestehende Regelung zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Ostthüringer Bundestagsabgeordnete Volkmar Vogel tritt ein für eine schnelle Reform, die aber keine Mehrbelastungen hervorrufen darf. Landwirtschaftliche Betriebe müssen besonders berücksichtigt werden.

Baupolitiker Vogel erklärt: „In der Tat ist es nicht hinnehmbar, dass die Werte, die der Bemessung zu Grunde liegen, völlig veraltet sind. Sie stammen in den neuen Bundesländern von 1935, in den alten Ländern von 1964. Wir brauchen eine schnelle, aber ausgewogene und praktikable Reform der Grundsteuer.

Dabei muss diese wichtige Einnahmequelle der Kommunen dauerhaft erhalten bleiben. Aber wir müssen aufpassen. Thüringen hat eine Vielzahl struktureller Herausforderungen zu bewältigen. Eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer ist für viele Menschen nicht tragbar. Besondere Berücksichtigung braucht die Land- und Forstwirtschaft sowie der Garten- und Obstbau. Für diesen Berufsstand, der unsere Kulturlandschaft pflegt und uns ernährt, ist der Boden die Produktionsgrundlage. Angesichts vieler Herausforderungen wäre eine deutliche Mehrbelastung fatal.

Nicht nur für Grundstückseigentümer, sondern auch für Bewohner von Mietwohnungen ist die Reform von Bedeutung, denn der Vermieter kann die Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Keinesfalls darf es eine schleichende Enteignung oder Verdrängung durch die Hintertür geben.

Da letztlich die kommunalen Hebesätze über die Höhe der Grundsteuer entscheiden, liegt es in der Verantwortung der Kommunen, ihre Hebesätze so an die neue bundesgesetzliche Regelung anzupassen, dass niemand mehr bezahlen muss.“

Pressemitteilung MdB Volkmar Vogel @12.04.2018