Weitere Allgemeinverfügung zur Aufstallung in Risikogebieten
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz hat die mit der Allgemeinverfügung vom 17. Oktober 2025 festgelegte Schutzzone zur Bekämpfung der Geflügelpest im 3-Kilometer-Radius um das Ausbruchsgeschehen aufgehoben. Damit gelten für die betreffenden Ortschaften in der Stadt Zeulenroda-Triebes und Auma-Weidatal sowie der Gemeinde Weißendorf nun die Maßnahmen der Überwachungszone weiter. Diese ist weiterhin für den 10-Kilometer-Radius um das ursprüngliche Ausbruchsgeschehen im Oktober in Merkendorf und Piesigitz festgelegt. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die Geflügelpest mit unseren sofort ergriffenen Maßnahmen eindämmen konnten. Sollten wir auch in den kommenden sieben Tagen keinen neuen Fall nachweisen, so können wir zum 19. November auch die Überwachungszone aufheben“, so Dr. Heidrun Franz, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Ungeachtet dessen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, in der eine Aufstallung in ornithologisch ausgewiesenen Risikogebieten angeordnet wird. Damit folgt das Amt einem Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wegen der dennoch weiterbestehenden allgemeinen Risikolage in Sachen Geflügelpest wird darin bis auf
Weiteres unter anderem die Aufstallungspflicht von in Gewässernähe gehaltenem Geflügel festgelegt. Konkret davon betroffen sind Tierhalter in Bad Köstritz, Berga-Wünschendorf, Zeulenroda-Triebes und der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf.
Beide Allgemeinverfügungen sind auf Homepage des Landkreises Greiz unter https://www.landkreis-greiz.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
