Pressefrühstück mit Thüringens Sozialministerin Heike TaubertThüringens Sozialministerin Heike Taubert beim Pressefrühstück in Greiz

Sozialministerin Heike Taubert (SPD) will Runden Tisch mit Online-Logistikern einberufen
Thüringens Sozialministerin Heike Taubert beim Pressefrühstück in GreizERFURT. Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat einen Runden Tisch zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei im Freistaat ansässigen Online-Logistikern angeregt. Die Situation von mehr als zweitausend Thüringer Arbeitnehmern in dieser Branche soll im Mittelpunkt von Gesprächen stehen, zu denen die Sozialministerin jetzt einladen wird.
Heike Taubert sagte: „Ich will Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gewerkschaften an einen Tisch holen. Ganz klar, Thüringen will ein wichtiger Investitionsstandort und Arbeitsmarkt für die Online-Logistiker sein. Die Signale aber, die uns aus den Unternehmen großer Online-Händler erreichen, dürfen nicht ignoriert werden. Es ist von unwürdigen Arbeitsbedingungen die Rede, Verstößen gegen Arbeitsrecht sowie Arbeits- und Datenschutz. Ob die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen und wie der Leistungsdruck mit dem Gesundheits- und Arbeitsschutz in Einklang kommen – all das will ich mit den betroffenen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern klären und mir selbst ein Bild machen.“
Laut Sozialministerin kostet ein schlechtes Image letztlich Kunden. „Wer seinen Mitarbeitern das Leben schwer macht, schneidet sich am Ende selbst ins eigene Fleisch. Ich setze auf Kommunikation. Eine vernünftige und tragfähige Verhandlungs- bzw. Gesprächskultur muss aufgebaut werden. Ich halte es für erstrebenswert, einen Betriebsrat zu gründen und in die Tarifgemeinschaft einzutreten. Erfolgreich geht es nur miteinander. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite müssen sich aufeinander zubewegen“, sagte Heike Taubert.
Hintergrund: Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) bzw. das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) als nachgeordnete Behörde sind zuständig für die Überwachung der Sonntags- und Feiertagsruhe. In begründeten Ausnahmefällen erteilt das TLV auch Ausnahmegenehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz des Bundes. Dabei ist es aber das vorrangige Ziel des TMSFG, Sonn- und Feiertagsarbeit im Interesse und zum Schutz der Arbeitnehmer in den Betrieben auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Das TMSFG ist auch zuständig für die Kontrolle von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in allen Tätigkeitsbereichen gewährleisten und verbessern. Kernziele sind dabei die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Pressemeldung Thüringer Sozialministerin Heike Taubert @29.04.2014