Fürstlich Greizer Park 2018Blick auf das Sommerpalais im Fürstlich Greizer Park. Aufnahme von Mitte Mai 2018.

Das von Bund und Freistaat Thüringen geförderte Sonderinvestitionsprogramm (SIP I) zur Sanierung zahlreicher landesgeschichtlich bedeutender Monumente steht kurz vor dem Start. Zuletzt hat der Stiftungsrat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten dem dafür geschnürten Maßnahmenpaket zugestimmt, das der Freistaat kofinanziert. Nun laufen die abschließenden Abstimmungen mit dem Bund. Sobald alles festgezurrt ist, soll in Kürze die Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung des Programms zwischen beiden Fördergebern geschlossen werden. Sie ist Voraussetzung für den Investitionsmarathon.

Der Zeitrahmen für das Programm ist sportlich. 200 Millionen Euro sollen bis 2028 in sensible historische Substanz investiert werden. Ende November 2020 hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, binnen sieben Jahren 100 Millionen Euro für die Sanierung von Schlössern und anderen bedeutenden Kulturdenkmalen bereitzustellen – bei Mitfinanzierung durch das Land in gleicher Höhe. Förderempfängerin und Bauherrin ist die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, die ihre Planungen in enger Abstimmung mit den Museen und anderen Nutzern erstellen wird.

„Bei aller gebotenen Eile erfordert ein solches Programm gründliche Vorbereitung, damit die Fördermittel dorthin fließen, wo sie besonders dringend gebraucht werden“, sagt Dr. Doris Fischer, Direktorin der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. „Das ist ein fachlicher Abwägungsprozess, bei dem drei Faktoren im Vordergrund stehen: der Erhalt historischer Substanz, das Ermöglichen von denkmalgerechten Nutzungen – und die zügige Umsetzbarkeit.“

Nicht weniger anspruchsvoll sind die politischen und administrativen Voraussetzungen. Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Das Sonderinvestitionsprogramm ist eine einmalige Chance für unser kulturelles Erbe in Thüringen. Die Mitfinanzierung zu stemmen, ist gleichwohl ein echter Kraftakt für das Land. Mit der Finanzierungsvereinbarung werden wir das verlässlich sicherstellen und Planungssicherheit für die gesamte Förderperiode schaffen.“

Parallel werden derzeit noch die Details für die Förderabläufe geklärt. Handhabbare Projektzuschnitte und anspruchsvolle Zielsetzungen sind mit Förderrichtlinien in Einklang zu bringen. In wenigen Wochen wollen Minister Hoff und Direktorin Fischer konkret werden und die Einzelheiten des Programms vorstellen. Die Vorbereitungen zur Gewinnung von Projektpersonal sind bereits in Gang. Das ist erforderlich, damit Planungen und Bauarbeiten starten können.

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten