Landrätin Martina Schweinsburg (CDU)Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) Foto: Landratsamt Greiz

Durch das neue Thüringer Schulgesetz, das nach der Sommerpause beschlossen werden soll, ist der Fortbestand vieler Schulen im Landkreis Greiz gefährdet

GREIZ. „Der Schulnetzplan des Landkreises Greiz, der seit 2003 gilt, läuft im Jahr 2020 aus“, sagte Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) am Dienstagmittag in einem Pressegespräch. Das heißt, man sei nun gezwungen, unter Beachtung der Vorlaufzeit von eineinhalb bis zwei Jahren, einen neuen Plan zu erstellen.
Nachdem der Entwurf für das neue Schulgesetz in Thüringen bereits das Kabinett passierte, soll es nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht, ab 1. Januar 2020 gelten und nach einer Übergangszeit von zwei Jahren vollständig umgesetzt werden.
Sowohl der Thüringer Landkreistag, dem die Greizer Landrätin vorsteht, als auch der Gemeinde-und Städtebund hätten zum Entwurf „sachliche Hinweise gegeben, an denen sich leider keiner gestört habe“, kritisiert Frau Schweinsburg und kündigt an, dass beiden kommunalen Spitzenverbände einstimmig beschlossen, nun in die Offensive zu gehen. „Ist der Gesetzesentwurf erst mal zur Vorlage, kann man oft nichts mehr dran ändern“, so die Sorge von Martina Schweinsburg.
Neben Schülermindestzahlen gibt es – einzig in Thüringen – nun auch Schülerhöchstzahlen. „Das hört sich zunächst toll an“, bescheinigt die Landrätin, erklärt aber an einem Beispiel auch den Umkehrschluss: „In einer Grundschule sind 35 Kinder angemeldet. Die könnte man rechnerisch in 17 und 18 Schüler in zwei Klassen aufteilen. Durch die Schülermindestzahl von 20 und der maximalen Zahl von 24 müssten nun elf Kinder (die Differenz von 35 zu 24) auf andere Schulen verteilt werden.“
Wenn man bedenkt, dass die jährlichen Zuschüsse für den Bustransfer der Schüler bereits 3,6 Mio. Euro betragen, würden dadurch horrende Kosten auf den Landkreis zukommen.
An Regelschulen beträgt die Schülermindeszahl 22 – die Maximalzahl 28. In den Klassenstufen 5 bis 9 der Gymnasien sind 24 Schüler mindestens und 30 Schüler maximal für eine Klassenbildung erforderlich; am Gymnasium der Klassen 10 bis 12 minimal 20 und maximal 24.
Was heißt das konkret für den Landkreis Greiz?
Von 22 Grundschulen sind zehn im Fortbestand gefährdet, zudem sechs Regelschulen von zehn und drei der vier Gymnasien.
Obwohl im Landkreis Greiz jede Schule grundhaft saniert wurde, gebe es keine Bildungseinrichtung, die die Raumkapazität hätte, noch mehr Schüler aufzunehmen; während andere – ebenfalls moderne Schulen – geschlossen würden.
Auch das Förderschulgesetz würde aufgehoben. Nach dem Absolvieren der ersten Klasse werde der Förderbedarf eines Kindes festgestellt – und ihm ein Integrationshelfer zur Seite gestellt, den der Landkreis Greiz finanzieren muss. „Quasi eine Förderschule ohne Schule“, weil die behinderten oder ausländischen Kinder ganz normal in den Unterricht eingegliedert würden. Welche Auswirkungen das auf den „ganz normalen Unterricht“ der Schulen habe, sei noch gar nicht abzusehen.
„Diese eklatanten Dinge brennen mir auf den Nägeln“, sagte Martina Schweinsburg.
Doch was die Landrätin nun keinesfalls möchte, ist „Panik“.
„Wir müssen dringend nach Lösungen suchen, werden Einwohnerversammlungen durchführen und mit den Leuten reden. Vielleicht haben die eine Lösung.“
Den Entwurf des Schulgesetzes müsse man nun trotzdem als Grundlage für die neue Schulnetzplanung nehmen, kündigt Martina Schweinsburg an. „Dennoch wissen wir noch nicht, wie wir’s machen werden.“

Antje-Gesine Marsch @04.07.2018