Greizer Bürgermeisterwahl 2018Sechs Kandidaten wollen zur Bürgermeisterwahl am 15. April auf den Greizer Rathausstuhl.

Torsten Röder, Ralf König und David Köckert wurden vom Wahlausschuss der Stadt Greiz als Bewerber nicht zugelassen

GREIZ. Am Dienstag ab 17 Uhr fand im großen Sitzungssaal des Greizer Rathauses die Sitzung des Wahlausschusses bezüglich Zulassung der vorliegenden acht Wahlvorschläge statt.
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 3 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) aus dem Gemeindewahlleiter und den Beisitzern.
Diese „sollen entsprechend der Bedeutung der Parteien und Wählergruppen in der Gemeinde im Gemeindewahlausschuss vertreten sein“.
Somit besetzen neben Gemeindewahlleiterin Anja Weidlich (Hauptamtsleiterin) als Beisitzer Ulrich Zschegner (CDU), Wolfgang Seifert (SPD), Dieter Kanis (IWA) und Helgard Gothe (DIE LINKE) den 5-köpfigen Wahlausschuss. Was sonst eine eher tröge Veranstaltung ist, bekam diesmal den Charakter eines Krimis und endete mit einem Paukenschlag.

Parteivertreter winkten die Kandidaten ihrer Parteien durch

Eingereicht wurden von den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen die Vorschläge Alexander Schulze (parteilos für die CDU), Ines Wartenberg (SPD), Dr. Jörg Geißler (IWA) und Holger Steiniger (DIE LINKE).
Die Kandidaten der im Stadtrat vertretenen Fraktionen wurden erwartungsgemäß vom Wahlausschuss einstimmig und ohne Diskussion durchgewunken. Damit sind die Wahlvorschläge dieser Kandidaten gemäß § 22 ThürKWO zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Greiz am 15.April 2018 zugelassen.

Unbekannter Einzelbewerber Böttger wurde ebenfalls zugelassen

Anja Weidlich informierte den Wahlausschuss darüber, dass parteiunabhängige Einzelbewerber gemäß § 14 (5) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (THürKWG) in Verbindung mit § 20 ThürKWO Unterstützungsunterschriften benötigen. In Greiz mussten mit dem Wahlvorschlag mindestens 150 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten eingereicht werden. Der Einzelbewerber Heinz-Dieter Böttger habe diesbezüglich alle Vorschriften erfüllt. Beisitzerin Helgard Gothe kannte den Bewerber nicht, der auch nicht anwesend war. Auf die Frage nach mehr Informationen zu diesem Kandidaten informierte der stellvertretende Wahlleiter Frank Rapp, dass dies nicht Aufgabe des Wahlausschusses sei. Hier ginge es nur um die Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen. Im Ergebnis stimmten alle fünf Ausschussmitglieder für die Zulassung von Böttger auf Listenplatz 5.

Ralf König scheitert an fehlenden Unterstützungsunterschriften

Erstmals interessant wurde es beim parteilosen Bewerber Ralf König. Hier informierte Weidlich den Wahlausschuss, dass der Bewerber lediglich zwei Unterstützungsunterschriften mit seinem Wahlvorschlag einreichen konnte. Damit habe er die erforderliche Anzahl von 150 gültigen Unterschriften nicht erreicht. Sie gab Ralf König Gelegenheit zur Äußerung, der lapidar antwortete: „Knapp daneben ist auch vorbei“. Anschließend empfahl Weidlich dem Ausschuss, den Wahlvorschlag Ralf König für ungültig zu erklären. Dieser Empfehlung folgten die Mitglieder einstimmig, so dass König bei der Bürgermeisterwahl nicht auf dem Wahlzettel stehen wird.

Torsten Röder auf Listenplatz 6 wurde vom Wahlausschuss abgelehnt

Als nächsten parteiunabhängigen Bewerber stellte Weidlich auf Listenplatz 6 den Kandidaten Torsten Röder vor. Er habe die erforderlichen Unterstützungsunterschriften weit übertroffen. Sie informierte dazu, dass er die nach § 24 (3) ThürKWG obligatorische Frage nach einer MfS-Zusammenarbeit mit „Ja“ beantwortet habe. Entsprechend der Rechtslage habe Weidlich im Rahmen der Vorprüfungen am 5.3.2018 beim Bundesbeauftragten um Auskunft gebeten, eine Antwort dazu stehe noch aus. Die Frage, ob ein Beamtenverhältnis möglich sei, müsse somit letztlich die Rechtsaufsichtsbehörde klären. Nach aktuellem Stand empfehle sie den Wahlvorschlag. Weidlich gab auch Röder die Gelegenheit zur Stellungnahme. Er antwortete, dass „die Tätigkeit seit mindestens 1992 in der Stadtverwaltung aktenkundig sei und man sich somit sehr wohl ein umfassendes Bild machen könne“. Danach stellte die Wahlleiterin den Wahlvorschlag zur Abstimmung. Weidlich stimmte mit „Ja“, während alle Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen mit „Nein“ stimmten. Damit ist der Wahlvorschlag Torsten Röder zunächst abgelehnt. Weidlich wies mündlich darauf hin, dass gegen diese Entscheidung „Einwendungen erhoben werden können“. Röder stellte im Anschluss klar, dass er die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Gera im Eilverfahren prüfen lassen wird.

Auch David Köckert wurde letztlich vom Wahlausschuss abgelehnt

Als letzten Bewerber stellte Anja Weidlich den Einzelbewerber David Köckert vor. Das Ergebnis der Vorprüfungen (Mitgliedschaft in der NPD bzw. bei Thügida) rechtfertige ihrer Meinung nach nicht, dass dieser Bewerber bei erfolgreicher Wahl in ein Beamtenverhältnis berufen werden könne. Köckert erhielt ebenfalls Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Er stellte klar, dass dieses Vorgehen „Schimpf und Schande“ sei und „in Deutschland keine Demokratie mehr herrsche“. Der Wahlausschuss folgte der Empfehlung der Gemeindewahlleiterin und lehnte einstimmig den Wahlvorschlag ab. Köckert äußerte sich im Rathaus nicht zu seinem weiteren Vorgehen.

VS @13.03.2018

Von Leserpost