Verbesserte Organisationsstruktur reduziert Verwaltungsaufwand

Mit Wirkung zum 1. April 2024 gibt es im Landratsamt Greiz ein neues Amt für Migration.
Innerhalb der Abteilung II ist das neue Fachamt mit zwei Sachgebieten gebildet worden. Das Sachgebiet 59.1 kümmert sich fortan um Asylangelegenheiten und Ausländerwesen,
einschließlich der Koordination unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA). Das Sachgebiet 59.2 ist für Unterkünfte Asyl und Einbürgerung zuständig.
Durch die verbesserte Organisationsstruktur entfallen doppelte Verwaltungswege und durch
schnellere behördeninterne Abläufe wird der Verwaltungsaufwand zusätzlich verringert. Die zuvor in verschiedenen Ämtern angegliederten Ausländer- und Asylangelegenheiten werden nun in einem Amt zentralisiert. Auch für die Bürger entsteht damit eine einzige Ansprechstelle.
Grund für die Neubildung des Amtes für Migration waren neben den weiter anhaltenden, regelmäßigen Transfer-Zuweisungen von Asylbewerbern durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt auch die neuen gesetzlichen Vorgaben für längere Asylverfahren.
Die neue Behörde wird von Sven Maiwald, dem Leiter des Sozialamtes, in Personalunion geführt.