Fürstliche Schloss und Residenzstadt Greiz 2016Blick auf das Areal der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH. Aufnahme von Mitte Juni 2016.

Auch Patienten müssen Mund-Nasen-Schutz in Kreisklinik tragen

Greiz/Schleiz, 23. April. Im Kreiskrankenhaus Greiz und im Kreiskrankenhaus Schleiz gilt ab Freitag, den 24. April, auch für Patienten, die sich in den Räumlichkeiten des Krankenhauses bewegen, eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Für diesen Schutz können neben einer einfachen Stoffmaske auch Tücher oder Schals zum Bedecken von Mund und Nase genutzt werden. Die Regelung lehnt sich an die von der Thüringer Landesregierung verordneten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen an.

„Wir wollen für unsere Mitarbeiter und für unsere Patienten die größtmögliche Sicherheit vor der Ansteckung mit dem Coronavirus ermöglichen,“ so der leitende Chefarzt, Dr. Peter Gottschalk. „Eine Maske bietet zusätzlichen Schutz vor der Verbreitung des Virus. Wichtig ist dabei, dass auch weiterhin die strikten Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.“

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für alle ambulanten Patienten und Patienten mit geplanten Behandlungen (elektiv), die in Greiz oder Schleiz das Krankenhaus betreten. Auch stationäre Patienten sollen beim Verlassen des Patientenzimmers – zum Beispiel zur Untersuchung oder zum Spaziergang – einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Kreiskrankenhaus Greiz GmbH