Spendensaldo aktuell fast 10.000 EuroEs geht um Geld

Am 24. März 2020 hat das Thüringer Kabinett eine Grundsatzentscheidung getroffen, dass von den Kommunen und freien Trägern für die Zeit der Schließung keine Elternbeiträge für Kindergärten und Horte erhoben werden.
Nicht betroffen von der Entscheidung sind Eltern, die im Rahmen der Notbetreuung weiter Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Laut Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gilt diese Regelung ab 1. April 2020.
Deshalb wird der Landkreis Greiz als Schulträger die SEPA-Lastschriftmandate für die Hortgebühren vorerst für den Monat April 2020 aussetzen.