Elisabeth Kaiser MdBElisabeth Kaiser MdB - Gera – Greiz – Altenburger Land. Foto: Susie Knoll

Die Thüringer Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser (SPD) ruft alle Interessierten auf, sich für die neue Runde des Denkmalschutz-Sonderprogramms des Bundes zu bewerben. Der Förderaufruf für die 15. Auflage des beliebten Programms wurde nun veröffentlicht. In diesem Jahr stehen insgesamt 50 Mio. Euro dafür bereit.

„Ich habe in vielen Städten und Dörfern Menschen getroffen, die sich leidenschaftlich für den Erhalt bedeutender, manchmal auch kleinerer Denkmäler einsetzen. Finanziell können das die Kommunen oder Vereine aber oft nicht stemmen. Deshalb bin ich sehr froh, dass der Bund zum mittlerweile 15. Mal ein starkes Denkmalschutz-Sonderprogramm auflegt. So übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt auch in Thüringen“, sagt Elisabeth Kaiser.

In der Vergangenheit hatten beispielsweise die Sauer-Orgel in der Johanneskirche Saalfeld, das Eisenacher „Denkmal zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, das Renaissanceschloss in Ponitz (Altenburger Land) oder der Milchhof in Arnstadt Fördermittel aus dem Denkschmalschutz-Sonderprogramm erhalten.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren können hier auf der Website des BKM nachgelesen werden:
https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme-1

Hintergrund:

Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen fördert der Bund seit 2009 dringende Sanierungsarbeiten an historischen Orgeln und anderen, national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Denkmälern. Seitdem wurden vom Bund rund 580 Mio. Euro dafür aufgewendet.

Anträge können von Ländern, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen gestellt werden. Der jeweilige Projektträger füllt den Antrag aus und reicht ihn beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ein. Das Landesamt muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und den Antrag samt seiner Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiterleiten. Die vollständigen Anträge müssen bis spätestens 02.10.2026 beim BKM eingegangen sein.

Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.