MdL Christian Tischner (CDU)MdL Christian Tischner (CDU)

Tischner: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in der Praxis nicht umsetzbar und belastet Gesundheitssystem zusätzlich“

Greiz/Ronneburg. Der Ostthüringer Landtagsabgeordnete Christian Tischner (CDU) fordert die Bundesregierung auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. „Impfen ist und bleibt der entscheidender Faktor beim Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Impflicht und Betretungsverbot für medizinisches Fachpersonal und den Rettungsdienst sind aber in der Praxis nicht umsetzbar. Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte und genesene Beschäftigte würde die geimpften Mitarbeiter im Landkreis Greiz bis an die Belastungsgrenze und weit darüber hinaus führen“, sagte Tischner. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion hat Christian Tischner deshalb einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bund für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.

„Impfen schützt vor schweren Erkrankungen. Impfen sorgt deshalb auch für eine Entlastung der Beschäftigen im Gesundheitssystems, davon bin ich fest überzeugt. Dennoch stehe ich auch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ablehnend gegenüber. Es fehlt schlicht an überzeugenden Argumenten für einen solchen höchstpersönlichen Eingriff per Gesetz“, so Tischner.

Statt einer strikten Auslegung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzt Abgeordneter Tischner deshalb zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in den Einrichtungen auf mehr und bessere Tests. „Mit der aktuellen Omikron-Variante können auch Geimpfte, Genesene und sogar Geboosterte das Virus nahezu ungebremst weiterverbreiten. Um gleichzeitig maximale Sicherheit und eine dauerhafte Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten, ist deshalb der Einsatz von FFP2-Masken, ein konsequentes Testregime und die gründliche Befolgung der Hygieneregeln von entscheidender Bedeutung“, so Tischner.

Überfordert mit der zusätzlichen Belastung durch zahlreiche Einzelfall- und Ermessensentscheidungen sieht Tischner auch das Gesundheitsamt im Landkreis Greiz. Er fordert die Landesregierung deshalb per Antrag auf, die Gesundheitsämter zu entlasten und Klarheit für die vielen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gesundheitssektor zu schaffen. Laut Tischner sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit vor, dass nicht die kommunalen Gesundheitsämter, sondern eine andere staatliche Stelle auf Landesebene die Zuständigkeit dafür bekommt, die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen zum Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeiter entgegenzunehmen und zu bearbeiten. „Die Landesregierung muss den bestehenden Ermessensspielraum nutzen, um die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes und den Betrieb der Einrichtungen im Landkreis Greiz nicht zu gefährden“, sagte Tischner.