InformatIonen für dlle Eltern
Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus ist in den letzten Tagen in Thüringen deutlich angestiegen. Das Land Thüringen hat daher am 13. März eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen.
Danach dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag, dem 17. März 2020. Damit entfallen die regulären Betreuungsangebote bei uns in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Hierzu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der BehindertenNIfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Voraussetzung ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber oder eine vergleichbare Bescheinigung (z.B. bei Selbstständigen) vorlegen lassen.
Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:
das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit
infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch- Institut (RK1) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.h tml), oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.
Wir als Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen stellen ein entsprechendes Betreuungsangebot zur Verfügung. Nähere Informationen welche Einrichtungen die Notbetreuung in der Stadt Greiz aufrechterhalten, wird es in den nächsten Tagen geben. Ebenfalls wird es nähere Informationen zu den Elternbeiträgen geben.
Liebe Eltern, besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen, wir bitten um Ihr Verständnis für die besondere Situation. Helfen, unterstützen und informieren sie sich gegenseitig, so wird es uns gelingen, diese neue ausgewöhnliche Situation zu meistern.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister Alexander Schulze
Greiz, den 15.03.2020