Greizer Brauereifest: Fanfarenzug freut sich über 850 Euro für die ReisekasseBürgermeister Alexander Schulze

Die fünfjährige Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Greiz und der Gemeinde Neumühle endet im November 2018.

Nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz werden die Tätigkeiten der Schiedsstelle von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen.
Des Weiteren soll mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt werden.
Schiedspersonen werden im Rahmen des Thüringer Schiedsstellengesetzes zur vergleichsweisen Erledigung von Streitsachen zwischen Bürgern eingesetzt. Die kommunale Schiedsstelle führt eine gütliche Einigung der streitenden Personen herbei. Sie erspart dem Bürger damit ein gerichtliches Verfahren und leistet dadurch zugleich einen bedeutenden Beitrag zu Entlastung der Justiz.
Es können sich sowohl Einwohner der Stadt Greiz als auch der Gemeinde Neumühle bewerben. Die Bewerber sollen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr möglichst nicht überschritten haben. Voraussetzung für das Amt der Schiedsperson ist die Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten.
Zu einer Schiedsperson kann nicht gewählt werden, wer infolge einer gerichtlichen Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstraße von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde. Ebenfalls sind Personen ausgeschlossen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Der Bewerber auf das Amt der Schiedsperson muss gegenüber der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er kein Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes oder ähnliches gewesen ist.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat für 5 Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf, bevor sie tätig werden darf, der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich für den Freistaat Thüringen tätig. Dabei steht sie als Amtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Die Tätigkeit der Schiedsperson unterliegt der Aufsicht der Justizverwaltung nach Maßgabe des Thüringer Schiedsstellengesetzes, nicht aber unter der Aufsicht der Gemeinde. Die Aufsicht des Freistaates wird durch den Direktor des Amtsgerichtes ausgeübt.
Für ihre Tätigkeit stellt die Schiedsperson den am Schlichtungsverfahren Beteiligten entsprechende Gebühren und Auslagen in Rechnung. Die Beitreibung der Kostenrechnung erfolgt durch die Stadt Greiz. Von den zu erhebenden Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind, erhält die Schiedsperson 50 %.
Die Gemeinde trägt die Sachkosten der Schiedsstelle und unterstützt die Schiedspersonen bei der Bewältigung ihrer Büroarbeit. Soweit die Schiedsperson Auslagen hatte, bekommt sie diese ebenfalls erstattet, soweit sie nicht von den Parteien des Schiedsverfahrens zu begleichen sind.
Sollte Ihr Interesse an dem dargestellten Amt geweckt worden sein, so bewerben Sie sich bitte schriftlich, unter Angabe Ihrer Personalien und Ihres Berufes, bis spätestens 31.10.2018 bei
der Stadtverwaltung Greiz – Allgemeine Ordnungsbehörde – Stichwort: – Schiedsstelle – Markt 12, 07973 Greiz.

gez.
Alexander Schulze
Bürgermeister

Von Leserpost