Ausgabe der Bezahlkarten veranlassen einige Flüchtlinge zum Verlassen des Landkreises Greiz

Die Bezahlkarte für Asylsuchende im Landkreis Greiz, schrittweise ausgehändigt an die Nutzer seit 1. Dezember 2023, hat mehrere Effekte. Neben der deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwandes bringt der Einsatz der Prepaid-Karten auch mehr Sicherheit und praktikable Anwendung für die Nutzer.
Seit Ausgabe der Bezahlkarten (inkl. Taschengeld) statt Bargeld im Rahmen eines Pilotprojektes haben sich die Abreisen von Asylsuchenden aus dem Landkreis verstetigt.
Einige Leistungsberechtigte sind zum nächsten regulären Auszahlungstag nicht mehr greifbar. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde erfahren deren Abreise erst am folgenden Ausgabetag. Abreisen werden in der Regel nicht beim Landratsamt angezeigt, daher ist ein Erfassen der Abreisegründe nicht möglich.
Die Hoffnungen von Asylsuchenden, stattdessen in anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten bei den dortigen Behörden ihre Asylbewerberleistungen in bar abzuholen, müssen enttäuscht werden. Da Asylsuchende entweder in der Erstaufnahme oder bei Ankunft im Landkreis Greiz erkennungsdienstlich behandelt werden, d.h. Fingerabdruck und/oder
biometrisches Foto werden gespeichert, sind nicht nur ihre persönlichen Daten registriert. Im Ausländerzentralregister (AZR) ist zusätzlich ihre Zuordnung zum Landkreis Greiz nach
Amts wegen eindeutig festgehalten. „Bei Einreise in eine andere Gebietskörperschaft hat diese Zugriff auf das AZR und wird die Leistungen nicht an unserer statt ausreichen, da die
Asylsuchenden weiterhin uns zugeordnet bleiben“, erklärt Landrätin Martina Schweinsburg das Prozedere.