Elisabeth Kaiser MdBElisabeth Kaiser MdB - Gera – Greiz – Altenburger Land. Foto: Susie Knoll

Der Haushaltsausschuss des Bundestages will den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Ost-West-Rentenübergang mit 500 Millionen ausstatten.

Im Zuge der Wiedervereinigung und in den Jahren danach sollten mit Hilfe des Rentenüberleitungsgesetzes vorhandene Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der einstigen DDR dem Westrecht angepasst werden. Für die Auszahlung der Leistung wurde eine gemeinsam von Bund und Ländern getragene Stiftung geschaffen. Bisher hat sich aber aus den ostdeutschen Bundesländern lediglich Mecklenburg-Vorpommern zum Beitritt in diese Stiftung entschlossen.

Die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion, hat nun in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder und die Regierende Bürgermeisterin in Berlin noch einmal klar Position bezogen, dass die Stiftung zum Härtefallfonds für Betroffene von Härten infolge von Ost-West-Rentenüberleitungen auch von den Ländern mitfinanziert werden muss.

Elisabeth Kaiser: „Thüringen muss seinen Beitrag leisten. Aus Respekt vor der Lebensleistung der betroffenen Menschen.“

„Wir haben beim Härtefallfonds keine Zeit mehr zu verlieren. Die Menschen der betroffenen Gruppen sind inzwischen hoch betagt. Die Bundesregierung hat deshalb ihre Zusage von 500 Millionen Euro eingelöst. Die Stiftung ist gegründet. Anspruchsberechtigte können jetzt ihre Anträge einreichen“, so Elisabeth Kaiser.

„Es ist jetzt an den Bundesländern, ihren Teil dazu beizutragen. Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich gerade auch an Thüringen, sich zu beteiligen. Für die Beteiligung am Härtefallfonds müsste Thüringen ungefähr 50 bis 60 Millionen Euro einzahlen.“

„Der Härtefallfonds ist ein wichtiges Zeichen des Respekts gegenüber den Personengruppen, die von diesem Fonds profitieren werden und denen gegenüber wir eine Verantwortung tragen, ihre von schweren Schicksalsschlägen geprägten Lebensläufe anzuerkennen. Sie verdienen unseren Respekt! Und sie verdienen deshalb auch, dass sich die Länder nicht ihrer Mitverantwortung entziehen und den Betrag, den der Bund beschlossen hat, durch Landesmittel verdoppeln.“