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Weitere Geschwindigkeitsreduzierung für Fortuna-Kreuzung abgelehnt

Weitere Geschwindigkeitsreduzierung für Fortuna-Kreuzung abgelehnt

Weitere Geschwindigkeitsreduzierung für Fortuna-Kreuzung abgelehnt

Für die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Greiz kommt die Ablehnung der Geschwindigkeitsreduzierung nicht überraschend

GREIZ. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung an der Fortuna-Kreuzung von 70 km/h auf 50 km/h ist vom zuständigen Referat des Thüringer Landesverwaltungsamtes abgelehnt worden. Begründet wird die „Versagung der Zustimmung“, wie es heißt, damit, dass die „Voraussetzungen für eine solche Geschwindigkeitsreduzierung nicht erfüllt“ seien mit dem Verweis auf die Festlegungen der Verwaltungsvorschrift-Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit).
Für die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Greiz kommt diese Ablehnung nicht überraschend, da bereits in der Vergangenheit durch den Landkreis in Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden und Verbänden auch diese Variante zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes an der Fortuna, wo B92 und B175 aufeinander treffen, beraten wurde.
Dass der Landkreis Greiz dennoch erneut diesen Versuch startete, war eine Konsequenz aus der Anhörung im Petitionsausschuss des Thüringer Landtages, die der Student Lucas Biegel mit seiner Unterschriftensammlung zum Bau eines Kreisverkehrs erzwang.
Im Zuge dieser Anhörung ist die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg, die die Sache des Petenten vertrat, vom Vertreter des Verkehrsministeriums persönlich attackiert worden, weil der Landkreis eben diese Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nicht veranlasst habe, obwohl er das könnte.
„Nun haben wir es nochmal schriftlich, dass die 50 km/h, wie vom zuständigen Abteilungsleiter damals behauptet, eben nicht durch unsere Verkehrsbehörde angeordnet werden kann. Wir haben bereits all das getan, was wir zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes tun können. Mehr geht nicht“, so die Landrätin.
Vielmehr seien jetzt der Bund als Straßenbaulastträger und das Thüringer Straßenbauamt als dessen Auftragsverwaltung am Zuge.

Pressemitteilung Landratsamt Greiz @07.08.2018

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