21 Maßnahmen beinhaltet das Haushaltssicherungskonzept, zu dessen Fortschreibung die Stadt Greiz verpflichtet ist
GREIZ. 21 Maßnahmen, mit deren Hilfe Einnahmen erhöht und Ausgaben verringert werden können, wurden in der jüngsten Sitzung des Greizer Stadtrates am Mittwochabend vorgestellt. Annett Linke von der Steuer-und Wirtschaftsberatungsgesellschaft advancon stellte die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vor und antwortete auf die Fragen der Stadtratsmitglieder.
Wie viele andere Städte Deutschlands kann die Stadt Greiz keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Für das Jahr 2015 erwartet die Stadt ein weiteres Defizit. Bereits im Mai 2013 hatte die Kommunalaufsicht die Stadt Greiz aufgefordert, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, um den Doppelhaushalt 2013/14 genehmigt zu bekommen. Nachdem die Kommunalaufsicht dem Konzept zugestimmt hatte, ist die Stadt nunmehr zu dessen Fortschreibung verpflichtet. „Nur so ist ein Haushalt überhaupt genehmigungsfähig“, so Annett Linke. Sämtliche Änderungen innerhalb der Konsolidierungsmaßnahmen sind dabei allerdings noch vom Stadtrat zu beschließen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Ziel der Fortschreibung war es, neue Einsparpotentiale aufzudecken. Einige Maßnahmen hatte die Stadt Greiz bereits in den letzten Jahren umgesetzt, beispielsweise eine Einnahmenerhöhung durch Anpassung der Steuerhebesätze. Nun ging es den Verantwortlichen darum, durch eine neue Herangehensweise weitere Potenziale mit differenzierten Analysen zu erschließen.
In der kommunenspezifischen Analyse erklärte Frau Linke, warum der Haushaltsplan für 2015 die dauernde Leistungsfähigkeit nicht mehr nachweisen kann. Zum einen wurden die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 450.000 Euro im Jahr 2011 und um 1,7 Mio. Euro im Jahr 2012 reduziert. Diese Beträge fehlten bereits in den Haushaltsjahren 2013/14. Auch die Kreis-und Schulumlage erhöhte sich deutlich. Bereits im Jahr 2013 erhielt die Stadt Greiz für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eine Unterstützung durch das Land in Höhe von 495.000 Euro. Ebenso entfallen die noch im Jahr 2014 gezahlten Leistungen aus dem Garantiefonds in Höhe von 672.000 Euro. Zu bedenken gab Frau Linke, dass die Entwicklung der Landeszuweisungen weiter rückläufig ist und die Thüringer Städte und Gemeinden vor schwierige Aufgaben stellt. Bedacht müsse auch werden, dass vor allem im Bereich der Personalkosten aufgrund tariflicher Anpassungen eine stetige Erhöhung zu verzeichnen ist. Mit dem prognostischen Wissen, dass die Stadt Greiz bis zum Jahr 2030 um ein weiteres Viertel schrumpft, birgt dies auch schwerwiegende Folgen für den Haushalt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist eine Analyse der Verwaltungsorganisation-und abläufe vorgesehen – mit der Aufgabe, die Verwaltung frühzeitig anzupassen und die Ausgaben entsprechend zu verringern. Laut Verwaltungsvorschrift waren die Hebesetze durch das Haushaltssicherungskonzept 2013/14 gegeben. Durch Aktualisierung der Bedarfszuweisung im Juni 2015 änderte sich auch die Berechnungsgrundlage für die vorgegebenen Hebesetze, die fortan mit 110 Prozent an den Landesdurchschnitt angepasst wurden. Infolge wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 328 Prozent, für die Grundsteuer B mit 439 Prozent und die Gewerbesteuer mit 434 Prozent angeglichen. So würde die Stadt im Jahr 2016 Mehreinnahmen von 4.500 Euro, 192.000 Euro und 500.000 Euro durch die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer erwarten können.
Eine weitere wichtige Einnahme für den städtischen Haushalt sind die Elternbeiträge für die Nutzung des Betreuungsangebotes in den Kindergärten. Während die Sachkosten deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen, befinden sich die Personalkosten deutlich über dem Durchschnitt. Dies läge am Stammpersonal, das sich teilweise in der höchsten Stufe der Entgeltgruppe befindet, erläuterte dazu Annett Linke.
Auch personalwirtschaftliche Maßnahmen waren bereits in das Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2013 eingearbeitet worden. Ziel des Personalentwicklungskonzeptes ist eine Verringerung des Personalbedarfs in der Verwaltung und damit eine Kostenreduzierung. Der Konsolidierungsbeitrag könnte so im Jahr 2017 bei 100.000 Euro liegen, im Folgejahr bei 150.000 Euro.
Während des Konsolidierungszeitraumes sind Investitionen zu vermeiden, soweit diese nicht unabweisbar sind. „Eine harte Forderung“, wie Annett Linke zugibt. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus der Stadt Greiz wurden vom beauftragten Büro allerdings als rentierliche Maßnahme eingestuft, da im Zuge der Sanierung erhebliches Einsparpotential offensichtlich wird.
Die freiwilligen Leistungen der Stadt Greiz betreffend, führte Annett Linke aus, dass es notwendig ist, diese Ausgaben auf etwa 2 Prozent der Ausgaben des Verwaltungshaushalts zu verringern. So müsse man darüber nachdenken, ob eine Schließung des Tiergeheges in Waldhaus eine Option zur Kostensparung wäre. Auch durch die Erhöhung der Gebührensatzung der Museen der Schloss-und Residenzstadt und der Bibliothek verringere sich der Zuschuss, den bislang die Stadt Greiz gab. Von der Streichung zur Konsolidierung wären auch die Zuschüsse für die Richtlinien Sport, Kultur und Soziales betroffen.
Die Freizeiteinrichtungen der Stadt Greiz – wie die Vogtlandhalle Greiz, der Bäderkomplex, die Eissportfläche, das UT 99 und die Zweifeldersporthalle – sind aus Sicht des Wirtschaftsbüros ebenfalls als freiwillige Leistungen zu werten. Für die Konsolidierung wurde geprüft, ob die jährlichen Entnahmen aus der Freizeit-und Dienstleistungs GmbH & Co. KG (GFD) in den jährlichen Haushalt der Stadt Greiz einfließen könnten. Dadurch würden sich höhere Einnahmen im Verwaltungshaushalt ergeben: im Jahr 2016 würden die Gewinnanteile 100.000 Euro, im Jahr 2017 800.000 Euro betragen.
Das rief den IWA-Fraktionsvorsitzenden Jens Geißler auf den Plan, der dies als „irrwitzig“ bezeichnete. Dass das Haushaltssicherungskonzept bereits zum Abgabetermin 31.08.2015 – also vor der Stadtratssitzung am 16. September – eingereicht wurde, konnte er nicht verstehen. Dass jede einzelne Maßnahme sorgsam diskutiert werden und schlussendlich vom Stadtrat auch beschlossen werden muss – darauf verwies SPD-Fraktionsvorsitzender Harald Jatho mit Nachdruck. „Große Zweifel an diesem Papier“ hegt CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Tischner, der es lieber gesehen hätte, diese „Hausaufgaben“ selbst zu machen. Den Gewerbetreibenden könne man eine weitere Steuererhebung nicht zumuten; die Kita-Entgelte dürfe man auch nur „stufenweise anheben“.
Holger Steiniger, Fraktionsvorsitzender der LINKEN meinte, das Konzept sei „so nicht tragbar“. Er habe lange vorher schon „gewarnt“, doch letztlich würde die Schuld für diese „verfehlte Haushaltpolitik“ bei allen Stadtratsmitgliedern selbst liegen.
Dass die Vorgaben des Landesverwaltungsamtes einzuhalten sind – daran ließ Annett Linke keinen Zweifel. Lehne man das Haushaltssicherungskonzept ab, sei das Ergebnis der Wegfall der Bedarfszuweisungen von Landesseite. Eine Nicht-Beschließung führe zu dieser Konsequenz.
Übrigens: Eine erste Maßnahmen-Umsetzung erledigten die Stadtratsmitglieder bereits an diesem Abend. Sie beschlossen einstimmig die Änderung der Gebührensatzung der Stadt-und Kreisbibliothek Greiz.
Antje-Gesine Marsch @17.09.2015