Erreichbarkeit der Agenturen für Arbeit über den E-Mail-Kanal wird heruntergefahren
Apps und eServices als sichere und schnelle Alternativen zur E-Mailkommunikation
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit (z.B. jena@arbeitsagentur.de) werden ab Juli deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine Mail an diese Adresse senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.
Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation haben für die Bundesagentur für Arbeit (BA) oberste Priorität. Aus diesem Grund schränkt die BA die unsichere E-Mailkommunikation ein und setzt auf die sicheren digitalen Zugangswege von Online-Portal und App-Angebot.
Die App BA-mobil beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.
Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.
Informationen zur Nutzung der eServices finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil