Greiz zu DDR - Zeiten in den 1980er Jahren

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Greiz hat für ganz dringende, unaufschiebbare Vorgänge einen Notdienst eingerichtet.

Bürger, die wegen unaufschiebbarer Angelegenheiten diesen Dienst in Anspruch nehmen müssen, wenden sich zunächst per E-Mail mit ihrem Anliegen an die Behörde und erhalten dann nach Prüfung der Dringlichkeit einen Termin für ihr persönliches Erscheinen.
Kontakt: ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Für die übrigen Bereiche der Straßenverkehrsbehörde gilt weiterhin die Schließung für Publikumsverkehr. Ausgenommen davon ist die Zulassungsstelle, die wie bereits gemeldet seit 1. April einen eingeschränkten Dienstbetrieb für Zulassungsdienste eingerichtet hat.

Landratsamt Greiz