Am 2. Oktober endet die Steuererklärungsfrist für das Jahr 2022 – zumindest für alle, die nicht steuerlich beraten sind.
Für unberatene Steuerpflichtige endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2022 in etwa drei Wochen. Die Abgabefrist wurde mit dem „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ im vergangenen Juni um zwei Monate verlängert. Das eigentliche Fristende wäre der 31. Juli 2023 gewesen.
Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, haben nur noch bis zum 2. Oktober 2023[1] Zeit, die Steuererklärung für 2022 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. „Das Fristende rückt immer näher, deshalb sollten sich jetzt alle Steuerpflichtigen mit den Steuerformularen beschäftigen, wenn sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben und diese auch selbst erstellen“, so Finanzministerin Heike Taubert.
Die Finanzverwaltung empfiehlt denjenigen, die bereits jetzt abschätzen können, dass sie die Frist nicht einhalten können, einen Fristverlängerungsantrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Dieser muss hinreichend begründet sein. „Wer die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Deshalb ist es wichtig, sich jetzt Zeit für die Erstellung der Steuererklärungen 2022 zu nehmen. Aufschieben hilft da nicht weiter“, so Taubert.
Für beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist für 2022 erst am 31. Juli 2024.
Bis Ende August sind in den Thüringer Finanzämtern 366.119 Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 eingegangen, davon 288.112 Arbeitnehmerfälle und 78.007 sonstige Einkommensteuerfälle.
Von den unberatenen Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben rund 53 Prozent ihre Erklärung eingereicht.
Hinweis:
Für die Erstellung der Steuererklärungen rät die Finanzverwaltung zur Registrierung im kostenfreien Onlineportal Mein ELSTER. Für die Authentifizierung ist ein Zertifikat erforderlich. Die Registrierung kann auf der Seite www.elster.de vorgenommen werden und dauert ca. eine Woche. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift.
Für den Besteuerungszeitraum 2023 wird die Frist für unberatene Steuerpflichtige nur noch um einen Monat auf den 2. September 2024 verschoben. Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 gelten dann wieder regelmäßig die siebenmonatigen Erklärungsfristen für unberatene Steuerpflichtige bis zum 31. Juli des Folgejahres.