Straßenverkehrsbehörde verlängert verkehrsrechtliche Anordnung des Schutztunnels bis Ende September 2024

Der Schutztunnel unter dem Oschütztalviadukt Weida auf der Bundesstraße B92/175 bleibt vorerst erhalten. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Greiz verlängerte jetzt die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die Bauwerksicherung bis einschließlich 30. September 2024.
Die mit einer deutlichen Straßenverengung und einem Tempolimit verbundene Verkehrseinschränkung war ursprünglich bis zum 31. März diesen Jahres befristet. Der die Fahrspuren überspannende Sicherungsaufbau bleibt nun deutlich länger bestehen, um
Verkehrsteilnehmer vor möglicherweise vom baufälligen historischen Kulturdenkmal herabfallenden Teilen zu schützen.
Derweil befindet sich das von der DB Netz AG beauftragte qualifizierte Korrosionsschutz- gutachten mit Schadkartierung des Stahltragwerks in Arbeit. Ab Ende Februar/Anfang März 2024 will die Deutsche Bahn jedoch schon mit den Sicherungsarbeiten an einem der
maroden Brückenpfeiler beginnen. Nach Informationen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) ist der bei ihm eingegangene Antrag der DB Netz AG auf Erteilung einer Plangenehmigung für das Vorhaben „Rückbau Oschütztal-Viadukt“ abgelehnt worden. Sobald das Gutachten vorliegt, wollen alle Beteiligten an einen Tisch kommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.