MdB Volkmar Vogel (CDU)MdB Volkmar Vogel (CDU) Foto: Bildstelle Dt. Bundestag

CDU-Bundestagsabgeordneter Volkmar Vogel informiert über damit verbundene Änderungen

BERLIN/GREIZ. „Am 1. Mai 2014 wird die neue Energieeinsparverordnung, bekannt als EnEV 2014, in Kraft treten“, lässt der Ostthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Vogel
alle Bauherren und Hausbesitzer wissen. Als Politiker, der als Berichterstatter an der EnEV-Novelle mitgewirkt hat, betont er, dass die Gesetzesänderung zugunsten eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 stets im Sinne der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für Eigentümer und Mieter beschlossen wurde.

„Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016“, sagt Volkmar Vogel. „Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen“, so der Baupolitiker weiter. „Vor allem der Energieausweis gewinnt als Informationsinstrument an Bedeutung“, sagt Volkmar Vogel.
Mit der Novellierung der EnEV wird ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die EU-Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt.

Das schreibt die EnEV 2014 unter anderem vor:

– Angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei
der Wärmedämmung der Gebäudehülle – dem sogenannten zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten. Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäude-Standard, der spätestens ab 2021 gilt.
– Ab dem Jahr 2021 müssen nach EU-Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäude-Standard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab 2019. Die konkreten Vorgaben an die
energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden rechtzeitig bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude bzw. bis Ende 2018 für alle Neubauten festgelegt.
– Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Die Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind hier bereits sehr anspruchsvoll. Das hier zu erwartende Energieeinsparpotenzial wäre bei einer
zusätzlichen Verschärfung im Vergleich zur EnEV 2009 nur gering.
– Ab 2015 müssen veraltete Heizkessel ausgetauscht werden, die vor 1985 erbaut wurden oder seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind. Ausgenommen sind jedoch selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
– Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und bei Vertragsabschluss übergeben. Bislang erfolgte dies nur auf Verlangen.
Zuwiderhandlungen, die als Ordnungswidrigkeit gelten, werden mit Bußgeldern bestraft – beim Thema Energieausweis im Einzelfall bis zu 15.000 Euro.
– Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die ab Mai 2014 ausgestellt werden, wird es die Klassen A+ bis H geben. Bei Wohngebäuden mit einem gültigen Energieausweis nach bisherigem Recht, die vermietet oder verkauft werden sollen,
können also nach wie vor ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse inseriert werden.

Pressemitteilung MdB Volkmar Vogel @29.04.2014