Da es keine weiteren Ausbrüche im Landkreis Greiz gegeben hat, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit Wirkung zum 20. November eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszonen bei Geflügelpest erlassen. Allerdings: Die vier Allgemeinverfügungen „Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel [..]“ des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 20.10.2025, „Bedingungen für die Durchführung von Geflügelausstellungen […]“ vom 04.11.2025, „Aufstallung in ornithologisch ausgewiesenen Risikogebieten“ vom 12.11.2025 sowie „Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe“ vom 08.12.2021 bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Die aktuellen Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-greiz.de/bekanntmachungen zu finden.
Die Hinweisschilder auf das Geflügelpest-Ausbruchsgebiet - wie hier im Zeulenroda-Triebeser Ortsteil Quingenberg - werden ab morgen nach und nach wieder entfernt.