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Arbeitsagentur Altenburg-Gera führt 2G-Regel ein, Arbeitslosmeldungen weiterhin möglich

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Arbeitslosmeldung

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden zu den geltenden Servicezeiten möglich.
Es wird empfohlen, die Arbeitsagentur telefonisch zu kontaktieren, so dass die notwendigen Daten bereits aufgenommen werden können. Im Anschluss daran wird ein Termin für die erforderliche persönliche Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit vergeben.

Beratungsgespräche

Die Arbeitsagenturen setzen ab sofort bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Beratungsgespräche ist der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden telefonisch beraten. Dazu kann ein Termin in der Arbeitsagentur vereinbart werden.
Die Arbeitsagenturen Altenburg, Gera, Greiz, Pößneck und Schleiz sind weiterhin telefonisch erreichbar unter: 0800 4 5555 00 oder 0365 857 888.
Weitere Informationen, wie z.B. die Servicezeiten der Arbeitsagenturen, finden Sie auf www.arbeitsagentur.de

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