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Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit 

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
 
Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.
Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit.
Arbeitsuchend melden können Sie sich auch weiterhin telefonisch. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, um die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld zu erfüllen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich – allerdings nur zu Servicezeiten. In den Dienststellen der Agentur für Arbeit Altenburg Gera ist dies aktuell an 2 Tagen in der Woche möglich. Näheres ist ab 01.09.2021 auf der Internetseite oder den Aushängen an den Agenturgebäuden zu entnehmen.
Auch wegen der andauernden Pandemie wollen wir weiterhin längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermeiden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit ihren Kundinnen und Kunden, sich vorher an die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 zu wenden. Dort werden Sie zum weiteren Ablauf und den jeweils gültigen Servicezeiten vor Ort informiert. Wer kurzfristig arbeitslos wird und sich persönlich arbeitslos melden muss sollte diese Möglichkeit umgehend nutzen.
  
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
 
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
 
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen

 
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de

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