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Spenden von 87.250,67 Euro waren im Kreis bis 31. Dezember 2013 zu verzeichnen

Fürstlich Greizer Park 2013

Das Sommerpalais zum Hochwasser 2013 im Strudel der Weißen Elster. Für die Reparatur von Inventur erhielt es vom Haupt-und Finanzausschuss des Kreistages Greiz eine Spende in Höhe von 1500 Euro.

Verwendung der Flutspendengelder im Haupt-und Finanzausschuss des Kreitages Greiz beschlossen

GREIZ. Mehrheitlich beschlossen wurde zur jüngsten Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses des Kreistages Greiz die Verwendung der Spendengelder für die Beseitigung der Hochwasserfolgen am Kreiseigentum.

Spendengelder erhalten:

1. Grund- und Regelschule Berga 54.450,67 Euro
2. Regelschule Bad Köstritz 10.200,00 Euro
3. Gymnasium Greiz 21.100,00 Euro
4. Sommerpalais 1.500,00 Euro

Als Reaktion auf das Juni-Hochwasser hat die Sparkasse Gera-Greiz ein Spendenkonto zugunsten des Landkreises für die Beseitigung der Folgen der Hochwasserschäden eingerichtet. Die eingehenden Spenden sollen bevorzugt für Schulen, Kulturgüter und Infrastruktur genutzt werden.
Mit Stand vom 31.12.2013 waren Spendeneingänge in Höhe von 87.250,67 Euro zu verzeichnen.
Nachdem zunächst vorrangig der Einsatz der Mittel aus den Förderprogrammen (insbesondere ThürRL Soforthilfe Kommunen, Richtlinie zum Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden), der Einsatz von Mitteln des Katastrophenschutzfonds sowie von Versicherungsgeldern geprüft und veranlasst wurde, ist nun über die Verwendung der Spendengelder ohne nähere Zweckbestimmung für konkrete Einzelzwecke zu entscheiden.

Für die Entscheidung darüber, wie die Spenden zur Beseitigung der Schäden, die in Folge des Hochwassers am Eigentum des Landkreises Greiz entstanden sind, eingesetzt werden, ist der Kreis- und Finanzausschuss zuständig.

Der Kreistag hat ihm für diesen besonderen Fall mit seinem Beschluss vom 25. Juni 2013 auch diese Aufgabe inzident übertragen.
Der Kreistag fasste den Beschluss, dass er den Kreis- und Finanzausschuss ermächtigt, über die erforderlichen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Deckungsmittel zu entscheiden, die zur zügigen Beseitigung der Hochwasserschäden am Kreiseigentum und zur Realisierung der Einzelmaßnahmen notwendig sind. Damit hat der Kreistag auch bestimmt, dass in den Fällen, in denen als Deckungsmittel Spendengelder verwendet werden, der Kreis- und Finanzausschuss entscheidet.
Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Verwendung der Spendenmittel erarbeitet. Es handelt sich im Wesentlichen um Maßnahmen, die durch andere Finanzmittel im Rahmen der Flutschadensbeseitigung nicht abgedeckt werden können. Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Verwendung der Spendengelder für die Beseitigung der Hochwasserfolgen am Kreiseigentum für:
1. Grund- und Regelschule Berga: 54.450,67 Euro

Für Arbeiten am Außengelände einschließlich Spielplatz, Schulgarten und Schulhof werden 19.550,67 Euro eingesetzt. Dies umfasst u. a. das Aufstellen zusätzlicher Spielgeräte, Anlegen eines Grünen Klassenzimmers, Aufstellen von Sitzecken, Bepflanzungen.
Für die Modernisierung der Medien- und Computerräume einschl. Technik werden Ausgaben in Höhe von 26.900 Euro benötigt.
Für die Anschaffung von Unterrichtsmitteln sowie den Erwerb bzw. die Reparaturen von Lehrmitteln der Grund- und Regelschule sind 8.000 Euro vorgesehen.
2. Regelschule Bad Köstritz: 10.200,00 €‚¬

Für Instandsetzungs- und Malerarbeiten in den Klassenzimmern werden finanzielle Mittel in Höhe von 10.200 Euro eingesetzt. Hier handelt es sich um nicht direkt vom Hochwasser betroffene Räume. Diese wurden aber durch das Schadensereignis ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und sind dringend zu renovieren.
3. Gymnasium Greiz: 21.100,00 €‚¬

Für die Einrichtung und Ausstattung des Speiseraumes und des Schülercafes im Kellergeschoss sind 15.300 Euro vorgesehen.
Für die Ausstattung fachspezifischer Unterrichtsräume (Töpferwerkstatt, Fotolabor) im gleichen Geschoss werden 5.800 Euro eingesetzt.
4. Sommerpalais: 1.500,00 €‚¬

Für die Reparatur von Inventar (u.a. Regale, Schränke) sind Aufwendungen in Höhe von 1.500 Euro notwendig.
Pressemitteilung Landratsamt Greiz @12.02.2014

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