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Fahrerlaubnisbehörde

Fürstliche Schloss und Residenzstadt Greiz 2016

Das Greizer Landratsamtgebäude. Aufnahme von Ende Mai 2016.

Eingeschränkter Dienstbetrieb der Fahrerlaubnisbehörde ab 11.05.2020

Aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnung des Freistaates Thüringen vom 2. Mai 2020, die den Fahrschulen seit dem 4. Mai erlaubt, ihre Ausbildungstätigkeit für den theoretischen Unterricht und für die praktische Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A wieder aufzunehmen, können im eingeschränkten Dienstbetrieb der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Greiz wieder Anträge auf Erteilung/Erweiterung/Verlängerung/ Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Ausstellung einer Fahrtenschreiberkarte und die Eintragung von Schlüsselzahlen gestellt werden.
Bürger, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen vor ihrem Besuch telefonisch einen Termin vereinbaren (036603-25530).
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für Besucher der Fahrerlaubnisbehörde verpflichtend.

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