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Bergner: Augenmaß bei Bewegungsfreiheit wahren

FDP-Landtagsabgeordnete Dirk Bergner

Dirk Bergner,

Liberaler meint, Landesgrenze darf nicht dazu dienen, Menschen zu kriminalisieren

„Gut, dass endlich bundeseinheitliche Regeln gefunden wurden, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen“, sagt der Landtagsabgeordnete Dirk Bergner (FDP). In seinem Greizer Bürgerbüro häuften sich zuletzt die Beschwerden von Bürgern, die im sächsisch-thüringischen Grenzland nicht mehr wussten, wie sie sich verhalten sollten. In Sachsen gilt noch bis zum 20. April eine Ausgangsbeschränkung. D. h., Sachsen dürfen ohne triftigen Grund ihre Wohnungen nicht verlassen, während in Thüringen lediglich eine Kontaktsperre gilt.

Und so mussten Bewohner der zu Greiz gehörenden Dörfer Hohndorf oder Cossengrün in den vergangenen Wochen, wenn sie auf der Fahrt ins Stadtzentrum der Kreisstadt das sächsische Elsterberg passierten, schon mal gegenüber der Polizei erklären, weshalb sie das tun. Auch sächsische Vogtländer wurden von der Polizei gefragt, weshalb sie nach Thüringen fahren. Arztbesuche mussten nachgewiesen werden, wer zur Arbeit wollte, ein Schreiben des Arbeitgebers vorzeigen.

„Die traditionellen Wege der Menschen im Grenzgebiet waren plötzlich nicht mehr selbstverständlich. Und das ist etwas, was wir nicht wollen. Denn Greiz liegt ja viel näher an Netzschkau zum Beispiel als an Gera.“ Absolut kein Verständnis hat Bergner dafür, dass Bewohner des Vogtlandkreises für den Einkauf im Greizer Baumarkt abgestraft wurden. In Sachsen ist festgelegt, für den Einkauf in welchen Läden die Sachsen bis 19. 4. 2020 ihre Wohnungen verlassen dürfen. Baumärkte gehören nur für Gewerbetreibende dazu. Nachdem es auf dem Parkplatz des Baumarktes an der B 92 zu gemeinsamen Kontrollen von sächsischer und thüringischer Polizei gekommen war, während der einkaufende Sachsen mit Geldstrafen belegt wurden, war die Verunsicherung unter der Bevölkerung im Grenzraum groß.

Was darf der Sachse, der seine Wohnung mit triftigem Grund – etwa für einen Arztbesuch oder zum Arbeiten – verlassen hat in Thüringen? Und was darf er nicht? Darf ein Sachse, der in Thüringen arbeitet, auf dem Heimweg in einem Blumenladen oder Baumarkt anhalten und Besorgungen erledigen? Gelten auf Thüringer Boden die thüringischen Regeln für alle oder nur für Thüringer? So sehr er Verständnis dafür habe, dass Infektionsketten unterbrochen werden müssten, dürfe dabei nicht jedes Augenmaß verloren werden, wirbt der Liberale Dirk Bergner für einen, wie er sagt, „vernünftigen Umgang mit der Landesgrenze“. Deshalb hat der Landtagsabgeordnete auch in der vergangenen Telefonkonferenz des Thüringer Innenausschusses nachgefragt und erhofft sich Aufschluss aus der von der Landesregierung angekündigten Antwort. „Das ist ja nicht nur ein Greizer Problem“, unterstreicht der Abgeordnete. Ähnliche Situationen könne man im Altenburger Land genauso ausmachen wie im Saale-Orla-Kreis oder auch an der bayerischen Landesgrenze.

„Der Förderalismus hat in Deutschland zweifelsfrei seine Berechtigung. Doch gerade in Zeiten einer solchen Krise, wie sie Deutschland derzeit erlebt, müssen die Regelungen in der gesamten Republik einheitlich sein, um die Menschen nicht zusätzlich zu verunsichern“, so Bergner.

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