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Anstieg der Kurzarbeit im November erwartet

Agentur für Arbeit

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Wann ist eine neue Anzeige für Kurzarbeit erforderlich?

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen viele Branchen, vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbes, die Veranstaltungsbranche und Freizeiteinrichtungen sowie Kulturschaffende. „Neben den Liquiditätshilfen vom Bund und der Landesregierung Thüringen für Unternehmen und Selbstständige ist Kurzarbeit ein wichtiges Instrument, um die Arbeitsausfälle und finanziellen Einbußen abzufedern“, sagt Stefan Scholz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera.

Wichtig für den Antrag ist, dass die Kurzarbeit rechtzeitig angezeigt wird. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sollten beachten, dass sie eventuell eine neue Anzeige stellen müssen. Auf ihrem Bewilligungsbescheid sehen die Unternehmen, wie lange die Anzeige gilt. Haben Firmen jedoch drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen, muss nach dem Gesetz eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden.

Ein Beispiel:
Ein Unternehmen hat im April Kurzarbeit für 12 Monate angezeigt und genehmigt bekommen. Für die Monate April bis Juni wurde Kurzarbeit abgerechnet. Von Juli an wurde keine Kurzarbeit mehr genutzt und abgerechnet. Damit ist drei Monate in Folge (Juli bis September) keine Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt. Ab November soll wieder Kurzarbeit genutzt werden. In diesem Fall ist eine neue Anzeige der Kurzarbeit zwingend erforderlich. Andernfalls kann keine Kurzarbeit in Anspruch genommen werden.

„Wir sind auf dem erneuten Ansturm bei Kurzarbeit eingestellt und sichern den Unternehmen die schnelle Bearbeitung zu. Bereits im Frühjahr haben wir zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, die die Teams personell verstärken können“, sagt Stefan Scholz. Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der Arbeitsmarkt-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte auf fast alle Fragen eine Antwort.

Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Kurarbeit sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Zusätzlich gibt es einen Chatbot, der bei dem Ausfüllen der Anzeige für Kurzarbeit hilft. Dieser ist abrufbar unter https://kurzarbeit-einfach.de.

Agentur für Arbeit Altenburg-Gera

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