140 Jahre Freiwillige Feuerwehr GreizFeuerwehrfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Greiz. Die helfenden Hände unserer Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen sind immer einsatzbereit. Foto: Thomas Gerling

Am Freitag ist deutschlandweit Rauchmeldertag

GREIZ. Statistisch gesehen verunglücken die meisten Menschen, nämlich 70 Prozent, nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht nur das Feuer, sondern vor allem der Rauch. 95 Prozent der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Die Feuerwehren fordern bereits seit langem die Einführung einer Rauchmelderpflicht für alle privaten Wohnungen. In Thüringen gibt es sie bereits für private Wohnräume. „Rauchmelder sind Lebensretter, die sich als vorbeugender Brandschutz bewährt haben“, wie Jörg Zschögner von der Freiwilligen Feuerwehr Greiz betont. Oft würden technische Defekte einen Brand auslösen; tagsüber bemerkt man den Brandherd eher – nachts schläft auch der Geruchssinn.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich. Der laute, durchdringende Ton des Rauchmelders warnt vor der Brandgefahr und verschafft somit Vorsprung, sich und seine Familie zu retten. Ein zuverlässiger Rauchmelder ist im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder Brandschutzfirmen erhältlich. Dort findet man nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhält auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit den Geräten. „Rauchmelder sind wichtig und gehören in jede Wohnung“, empfiehlt Jörg Zschögner, der selbst schon einmal in die Lage kam, von einem Rauchmelder vor einem Küchenbrand gewarnt zu werden.

Antje-Gesine Marsch @11.04.2012
Erinnern Sie sich noch? Im Jahr 2003 wurde in Greiz das 140-jährige Jubiläum der Feuerwehr begangen:

2 Gedanken zu „Wirkungsvolle Lebensretter“
  1. Pflicht für Rauchmelder in Thüringen?
    Das Zweite Gesetz zur änderung der Thüringer Bauordnung vom 05.02.2008 äußert sich zum Einbau von Rauchmeldern wie folgt:
    „(4) In Wohnräumen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
    Eine Nachrüstverpflichtung für Altbauten ist nicht vorgesehen. Eine Pflicht gibt es nur für genehmigungsfähige Umbauten!

    Es gibt also keine Verpflichtung sämtliche Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszustatten, wie es in Ihrem Artikel zum Ausdruck kommt. Es ist sicherlich im Sinne der Bewohner und der Feuerwehr zu empfehlen. Darüber sollte aber schon der Eigentümer entscheiden. Und wenn der Mieter darauf besteht, wird der Vermieter sicher die Initiative ergreifen. Man sollte der (frei-) staatlichen Gängelung einen Riegel vorschieben!
    Mit freundlichem Gruß
    Günter Stuchlik

  2. Hallo Antje und Reiner,
    ganz toll das Ihr meine Feuerwehr – Serie von 2003, als Diashow reingesetzt habt.
    Es war ein tolles „Wiedersehen – Erlebnis“.

    Gruß Thomas

Kommentare sind geschlossen.