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Was Firmen über Kurzarbeit wissen sollten

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Das Instrument der Kurzarbeit wird seit Beginn der Corona-Krise verstärkt von Unternehmen genutzt, um die Pandemie-bedingten Arbeitsausfälle zu kompensieren. Mit dem Teil-Lockdown im November kam es zu einem erneuten Anstieg der Unternehmen, die Kurzarbeit anzeigen mussten. So haben im Bereich der Arbeitsagentur Altenburg-Gera allein im November 169 Firmen für insgesamt 1400 Beschäftige neu Kurzarbeit angezeigt.

Wann ist eine neue Anzeige erforderlich?

Firmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sehen auf ihrem Bewilligungsbescheid, wie lange die Anzeige gilt. Dennoch ist manchmal eine neue Anzeige erforderlich: haben Firmen drei Monate in Folge keine Kurzarbeit in Anspruch genommen, muss eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Hilfreich ist dabei die Nutzung des Chatbots UDO unter https://kurzarbeit-einfach.de/projekt. Dort wird man durch den Antrag geleitet und erhält nach Beantwortung aller Fragen eine vollständig ausgefüllte Anzeige für Kurzarbeit.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld, Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.
Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent. Ist dies der Fall, dann beträgt das Kurzarbeitergeld vom 4. bis 6. Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 Prozent.

Kurzarbeit und Weihnachtsgeld
Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden und sind nicht erstattungsfähig. Damit können auch die Sozialversicherungsbeiträge dafür nicht erstattet werden.
Enthält ein Tarifvertrag die Möglichkeit, dass durch freiwillige Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen nicht als Einmalzahlung, sondern in jedem Monat ausgezahlt werden, so erhöht sich das monatliche Arbeitsentgelt entsprechend.

Wo gibt es weitere Informationen?
Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Und auch auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte Antworten auf ihre Fragen.

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