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Volkmar Vogel: Mehr Planungsfreiheit für den ländlichen Raum

Mehrgenerationenhäuser: Bundeszuschuss steigt um 10.000 auf 40.000 Euro jährlich

Volkmar Vogel, CDU/CSU, MdB, auf der Dachterrasse

Gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute den „Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ vorgestellt. Es zeigt sich: Die Bundesregierung kommt ihrem Ziel, der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, mit großen Schritten näher. Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, sagt: „Die ländlichen Räume mit ihrer dezentralen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur sind das Rückgrat unseres Landes. Dem tragen wir mit den anstehenden Änderungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht auch im Baubereich Rechnung.“

Volkmar Vogel trommelt seit Jahren für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen. Sein Vorschlag, analog zum Urbanen Gebiet, in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine neue Gebietskategorie Dörfliches Wohngebiet einzuführen sowie durch Novellierungen des Baugesetzbuchs (BauGB) Lückenbebauung und Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu erleichtern, wird in dem Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes aufgegriffen. Letzte Woche wurde der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen und kommt nun in den Bundestag.

Volkmar Vogel sagt: „Mit der neuen Gebietskategorie Dörfliches Wohngebiet in § 6 BauNVO ermöglichen wir es, auf dem Land Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe wieder unter einen Hut zu bringen und damit die Dörfer lebendig zu halten.“

Das Bauen in zweiter Reihe wird derzeit oft mit dem Verweis auf § 34 BauGB abgelehnt, obwohl die Erschließung gesichert ist. Probleme bereitet hier, dass sich ein Gebäude in zweiter Reihe in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Indem dies künftig nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, erhalten die Kommunen deutlich mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau.

Dem Strukturwandel in der Landwirtschaft wird bauplanungsrechtlich Rechnung getragen, indem im Außenbereich die Genehmigungserteilung für die Umnutzung vormals landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohngebäude erleichtert wird. Der CDU-Politiker Vogel sagt: „Die Attraktivität dörflicher Strukturen erhalten wir nur, indem wir die Umnutzungsmöglichkeiten erweitern und so unsere Kulturlandschaft prägende Gebäude erhalten.“

Volkmar Vogels Fazit: „Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Meilenstein für das Bauen im ländlichen Raum. Damit ermöglichen wir es den Kommunen, ihre Ortskerne zu beleben und den Wegzug zu bremsen.“ Aus zahlreichen Gesprächen weiß er: „Junge Leute zieht es durchaus zurück aufs Land, in ihr Heimatdorf – meist auch wegen der Familie. Ein Grundstück ist oft vorhanden, doch den Kommunen sind bei der Baubewilligung oft die Hände gebunden. Diese bürokratischen Hürden räumen wir nun aus dem Weg. Angemessene Nachverdichtung wird mit der Gesetzesänderung auch auf kleinere Ortschaften anwendbar. Damit fördern wir den Zuzug in die kleinen Ortschaften, auch in die so genannten ,Stadtdörfer‘, die in große Städte eingemeindet wurden. Das Ziel sind lebenswerte Stadt- und Ortskerne sowie attraktive Quartiere – auch bei rückläufigen Bevölkerungszahlen und sich verändernden Strukturen. Dem tragen wir mit den Änderungen des BauGB und der BauNVO Rechnung.“

Sabine Theiß
Wissenschaftliche Mitarbeiterin von
Volkmar Vogel, MdB

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