Fürstliche Schloss und Residenzstadt Greiz 2019Blick zum Kreiskrankenhaus Greiz

Ab dem 1. März 2023 werden die bestehenden Testnachweispflichten gemäß Infekionsschutzgesetz für alle Personengruppen, die ein Krankenhaus betreten wollen, ausgesetzt. Die 3G-Regel (Geimpft-, Genesen oder Getestet) für Besucher besteht somit nicht mehr.
Die FFP-2 Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bis einschließlich 07.04.2023 (lt.§ 28b Infekionsschutzgesetz) bestehen.
Die Besuchszeit im Krankenhaus besteht weiterhin täglich zwischen 14.00 und 17.00 Uhr. Abweichende Zeiten sind mit der jeweiligen Sta on vorher abzusprechen.
Für ambulante Pa enten in Arztpraxen, bspw. im Gesundheitszentrum Greiz oder den Ermächigungssprechstunden, besteht eine Maskenpflicht.