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Geänderte Besucherregelung im Kreiskrankenhaus Greiz ab 01.06.2021

Fürstliche Schloss und Residenzstadt Greiz 2016

Haupteingang zum Kreiskrankenhaus Greiz. Aufnahme von Ende April 2016.

Im Landkreis Greiz gehen die Corona Infektionszahlen kontinuierlich zurück. Deshalb sind nun auch im Kreiskrankenhaus Greiz Besuche wieder möglich. Ab 01.06.2021 wird das generelle Besuchsverbot aufgehoben.

Wie vor dem Besuchsverbot gilt wieder das 1:1:1 Prinzip, das heißt, jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen. Diese Person soll bereits bei der stationären Aufnahme in das Krankenhaus vom Patienten namentlich benannt werden. Der Besucher muss sich vor dem Besuch am Zentralen Empfang melden und registrieren lassen. Offizielle Besuchszeit ist vorerst täglich von 15 bis 17 Uhr.

Der Zugang wird Besuchern gewährt, die entweder vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Geimpfte Personen müssen ihren Impfausweis oder ein Dokument (digitaler Impfnachweis) vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Alternativ kann ein offiziell bestätigtes negatives Schnelltestergebnis mit dem Personalausweis vorgelegt werden, dass nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für ehemals positiv getestete oder an COVID 19 erkrankte Personen besteht die Möglichkeit, eine Genesenenbescheinigung vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sein darf.

Es ist trotz des Rückganges der Infektionszahlen weiterhin größte Vorsicht im Umgang mit dem Corona-Virus geboten. Darum bitten wir weiterhin alle Mitarbeiter, Patienten und Besucher, eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregeln und die regelmäßige Händedesinfektion zu beachten.

Unser Krankenhaus arbeitet nun wieder im Normalbetrieb. Dies bedeutet, dass alle geplanten ambulanten und stationären Behandlungen durchgeführt werden können. Dabei sorgt die Einhaltung der hohen Hygienestandards nach den RKI-Richtlinien im Krankenhaus weiterhin für eine größtmögliche Sicherheit aller Patienten und Mitarbeiter.

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