Website-Icon Vogtlandspiegel

Gastronomie: Tarifplus erreicht die meisten Beschäftigten nicht

NGG wendet sich an DEHOGA

Nach dem Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrages für das sächsische Gastgewerbe ist die Gewerkschaft NGG in verschiedenste Regionen in Sachsen durch zahlreiche Hotels und Gastronomiebetriebe getourt. Das ernüchternde Fazit: Die meisten Beschäftigten profitieren nicht von dem neuen Tarifvertrag. Die vereinbarten Entgelterhöhungen kommen nicht an. Nicht wenige arbeiten am Mindestlohn und Auszubildende bekommen oftmals deutlich geringere Vergütungen als mit dem DEHOGA durch den Tarifabschluss vereinbart.

Um das zu ändern, wendet sich die NGG in Sachsen jetzt mit einer Initiative an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Die Gewerkschaft schlägt vor, den neu abgeschlossen Tarifvertrag mit zentralen Entgeltgruppen von der Landesregierung „allgemeinverbindlich“ erklären zu lassen. Dieses gesetzliche Verfahren ist auf Antrag der Sozialpartner, also von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, möglich. Es würde alle Hotels und Gastronomiebetriebe in Sachsen verpflichten den Tarifvertrag anzuwenden. Eine ausgelernte Facharbeitskraft erhält nach dem Tarifvertrag derzeit Brutto 2.538 €. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,63 €, also deutlich mehr als der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 €. Das Verfahren der „Allgemeinverbindlichkeit“ soll auch für die Ausbildungsvergütung gelten. Hier ist es der NGG gelungen für das 1. Ausbildungsjahr eine Vergütung von 1.000 € durchzusetzen, im 2. und 3. Ausbildungsjahr gibt es 1.100 € bzw. 1.200 €.

„Wir hoffen auf eine positive Rückmeldung des DEHOGA zu unserem Anliegen“, sagt Thomas Lißner von der Gewerkschaft NGG Dresden-Chemnitz. Das würde zehntausenden Beschäftigten helfen und der Branche, für Arbeitskräfte attraktiv zu sein.“ Lißner weist drauf hin, es sei wichtig für einen ordentlichen Lohnabstand zum Mindestlohn für die fordernde Arbeit in der Branche zu sorgen. Zugleich werde für faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt und Billiglöhnen einen Riegel vorgeschoben.

Für das Verfahren der AVE müssen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband zusammen einen Antrag beim Arbeitsministerium einreichen. Im Land Sachsen müsste sich dann ein sogenannter Tarifausschuss damit beschäftigten, in diesem sitzen Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Das letzte Wort hat dann der sächsische Arbeitsminister.

„In Sachsen ist das Verfahren die letzten Jahre kaum genutzt worden, dabei gibt es das in einigen anderen Bundesländern. Wir würden für die Tarifbindung und attraktive Arbeitsbedingungen in Sachsen ein wichtiges Signal setzen“, so Thomas Lißner.

Im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten etwa 87.000 Beschäftigte. Die NGG schätzt, dass allenfalls ein Viertel dieser von dem Tarifvertrag profitiert.

Die mobile Version verlassen