Ab morgen (05.11.2020) gilt auch im Kreiskrankenhaus Greiz wieder ein Besuchsverbot. In Härtefallen ist ein Besuch mit der entsprechenden Abteilung oder Klinik vorherunbedingt telefonisch abzuklären.Bei allen Besuchern,die in solch einem Ausnahmefall das Haus betretendürfen, wird Fieber gemessen und ein Covid-19-Antigentest durchgeführt.Gegenwärtig werden auf der Corona-Station des Kreiskrankenhauses Greiz sechsCovid-Patienten behandelt. Allerdings muss keiner der Patienten intensivpflichtig behandelt oder beatmetwerden.
Pressemitteilung Kreiskrankenhaus Greiz GmbH