Greiz (ots) Diese Aussage erhielten die Beamten der Einsatzunterstützung von einem 20-jährigen Sachsen, der am 12.04.2025 gegen 19:10 Uhr in Wildetaube in einer Verkehrskontrolle angehalten und zum Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln befragt wurde. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte diese Aussage. Da trotz Legalisierung von Cannabisprodukten eine Beeinträchtigung der Fahrfertigkeiten nach dem Konsum von Marihuana eintritt, rät die Polizei auch weiterhin zum Verzicht derartiger Produkte vor Fahrtbeginn. Die durchgeführte Blutentnahme muss nun zeigen, ob der Mann unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts liegt. Falls nicht wird ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren erwarten. -FS-