CDU beantragt unverzügliche Einleitung des Anhörungsverfahrens zu ihrem seit Februar vorliegenden Gesetzesentwurf
ERFURT. Die Schulen in freier Trägerschaft sollen schnell Klarheit über ihre zukünftige Finanzierung haben. Deshalb hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag heute beantragt, die Anhörung zu dem von ihr bereits im Februar vorgelegten Gesetzesentwurf einzuleiten. Das hat der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Tischner, heute am Rande einer Protestaktion von Lehrern, Eltern und Schülern von Schulen in freierTrägerschaft in Erfurt gesagt. „Mit ihrer Weigerung, den Schulen in freierTrägerschaft eine ausreichende Finanzierung zu gewähren, und ihrer Verzögerungstaktik bringt Rot-Rot-Grün diese Schulen in eine existenzge- fährdende Situation“, sagte Tischner. Für den Abgeordneten ist es ein Affront, dass die Landesregierung die Arbeit an einem eigenen Entwurf auf die lange Bank schiebt.
Hintergrund des Antrags sind die Zeitverzögerungen bei der Vorlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die freien Schulen. Aufgrund eines Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom Mai 2014 hätte die Finanzierung dieser Schulen bis zum März dieses Jahres geklärt werden müssen.
Tischner sagte: „Dass die rot-rot-grüne Regierung es in sechs Monaten nicht geschafft hat, einen diskussionsfähigen Entwurf auf den Weg zu bringen, ist ein Armutszeugnis.“ Er werte es zwar als positives Signal, dass die Landesregierung inzwischen selbst Zweifel an ihrem ersten Entwurf hegt und endlich Bewegung in die Debatte komme. „Die Koalition sollte nun allerdings auch den einzig vernünftigen Weg aus dieser Misere wählen und den Gesetzentwurf der CDU zügig beraten“, so der Bildungspolitiker. Die Schulen in freier Trägerschaft hätten die berechtigte Erwartung, bis zum Schuljahresbeginn Klarheit über ihre Finanzierung zu haben, unterstrich Tischner. Mit Rücksicht auf den noch ausstehenden Regierungsentwurf hat die Ausschussberatung bisher geruht.
Pressemitteilung MdL Christian Tischner @13.05.2015